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Razzien gegen Rechtsextremisten in vier Bundesländern

Archivmeldung vom 30.07.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.07.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Der Begriff "Razzia" stammt vom arabischen ab und bedeutet übersetzt sowiel wie "Überfall" und "Raubzug" (Symbolbild)
Der Begriff "Razzia" stammt vom arabischen ab und bedeutet übersetzt sowiel wie "Überfall" und "Raubzug" (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Im Sachsen-Anhalt, Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen hat die Bundesanwaltschaft am Dienstag Wohnungen von mutmaßlichen Rechtsextremisten durchsuchen lassen.

Betroffen seien sechs namentlich bekannte Beschuldigte sowie vier nicht tatverdächtige Personen, teilte die Karlsruher Behörde mit. Festnahmen seien bislang nicht erfolgt. Die Beschuldigten stehen in dem Verdacht, eine kriminelle Vereinigung gegründet und sich an ihr mitgliedschaftlich beteiligt zu haben. Nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen eine die Beschuldigten eine rechtsextremistische Gesinnung, so die Bundesanwaltschaft. Vor diesem Hintergrund sollen sie im Jahr 2018 innerhalb der Gruppierung "Wolfsbrigade" die Untergruppierung "Sturmbrigade" gebildet haben. Diese soll die Aufgabe eines "bewaffneten Arms" der Gruppierung "Wolfsbrigade" haben.

Erklärtes Ziel der Gruppierung sei das "Wiedererstarken eines freien Vaterlandes" nach dem "germanischen Sittengesetz", hieß es. Es bestehe der Verdacht, dass diese Ziele auch mittels Gewalttätigkeiten durchgesetzt werden sollten. Die Durchsuchungen von Dienstag dienten Behördenangaben zufolge dazu, die bestehenden Verdachtsmomente zu objektivieren. Unter anderem sollte geklärt werden, ob die Beschuldigten über Waffen verfügen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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