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Neuer Service zur Telefon-Vermittlung

Archivmeldung vom 02.11.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.11.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Künftig muss man sich nicht mehr in ein öffentliches Telefonverzeichnis eintragen, um erreichbar zu sein. Möglich wird das durch eine aktuelle Änderung im Telekommunikationsgesetz, auf die der Hightech-Verband BITKOM hinweist. So kann man eine spezielle Service-Hotline anrufen und nennt dort zum Beispiel Namen und Wohnort des gewünschten Gesprächspartners. Der Adressat bekommt danach eine SMS mit dem Gesprächswunsch und der Nummer des Anrufers. Er entscheidet dann selbst, ob er das Telefonat führt oder nicht.

Denkbar ist auch, dass die Verbindung über die Service-Hotline direkt hergestellt wird, wenn der gewünschte Gesprächspartner zustimmt. Der Vermittlungsdienst hat die Aufgabe eines virtuellen Sekretariats. Auch Handybesitzer können so ihre Erreichbarkeit verbessern, denn viele Mobilfunknummern werden nicht ins Telefonbuch eingetragen. Die Nummer des Angerufenen bleibt bei der Vermittlung geheim. „Der Schutz der Privatsphäre der Telekommunikationsteilnehmer spielt bei dem neuen Vermittlungsdienst eine zentrale Rolle“, kommentiert BITKOM-Präsident Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer den neuen Service. „Zum Datenschutz gibt es von Beginn an klare gesetzliche Vorgaben.“

Erste Anbieter wie GoYellow.de wollen bis Ende 2009 mit dem Service starten. Der Vermittlungsdienst ist für den Anrufer kostenpflichtig und kann über die Telefonrechnung abgerechnet werden. Manche Anbieter wollen auch mit Mobilfunk-Netzbetreibern oder Internet-Communitys kooperieren. Deren Kunden können sich dann von den neuen Hotlines anrufen lassen, wenn sie dem vorher im Grundsatz zugestimmt haben. Falls ein Netzbetreiber eine Vermittlung in Eigenregie betreibt, können die Kunden bei der ersten Kontaktaufnahme widersprechen. Dieser Widerspruch untersagt dem Betreiber künftige Kontaktaufnahmen. Alternativ können sich Verbraucher auf eigene Initiative bei Vermittlungsdiensten registrieren.
Speziell für Internet-Portale und Communitys sind künftig neue Services zur Kontaktaufnahme denkbar. Nutzer solcher Portale können dann mit der Unterstützung von Call Centern andere Nutzer kontaktieren, ohne dass diese ihre Nummern im Internet öffentlich angeben müssen. Der BITKOM geht davon aus, dass ein solcher Service zum Beispiel von Partnerbörsen angeboten wird.

Quelle: BITKOM

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