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Gasumlage: Flüssiggas-Kunden nicht betroffen

Archivmeldung vom 16.08.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.08.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Deutscher Verband Flüssiggas e.V. Fotograf: Steven Luedtke
Bild: Deutscher Verband Flüssiggas e.V. Fotograf: Steven Luedtke

Den Deutschen Verband Flüssiggas e.V. (DVFG) erreichen aktuell viele Anfragen zur gestern bekannt gegebenen Gasumlage. Das Wichtigste in Kürze: Die Gasumlage gilt nur für Erdgas - und somit nicht für Flüssiggas (LPG)-Kunden.

Die mehr als 650.000 Haushalte in Deutschland, die derzeit abseits des Erdgasnetzes mit Flüssiggas (LPG) heizen, sind somit nicht von der Gasumlage betroffen.

Flüssiggas (LPG) steht versorgungssicher zur Verfügung

Die Versorgung Deutschlands mit Flüssiggas (LPG) ist international diversifiziert und dadurch dauerhaft sicher: Wichtigste Quelle für die Flüssiggasversorgung sind deutsche Raffinerien. Bei den Importen kommen mehr als 90 Prozent der Lieferungen aus EU-Ländern, vorwiegend aus den Niederlanden und Belgien. Auch Skandinavien und die USA sind weitere wichtige Lieferanten. Importe aus Russland spielen keine Rolle.

Flüssiggas (LPG)-Endverbraucher werden von ihrem Versorgungsunternehmen per Tankwagen beliefert. Sie sind nicht auf Leitungsnetze angewiesen und damit unabhängig von Erdgas und Fernwärme. Aufgrund dieser Leitungsunabhängigkeit ist Flüssiggas (LPG) eine beliebte Heizenergie von Ein- und Mehrfamilienhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft insbesondere im ländlichen Raum.

Quelle: Deutscher Verband Flüssiggas e.V. (ots)

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