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ACE: Keine Gebühr für Streichung eines Striches

Archivmeldung vom 16.08.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.08.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: ACE Auto Club Europa e. V. / svort / Fotolia:
Bild: ACE Auto Club Europa e. V. / svort / Fotolia:

Alleine für die Tilgung eines einzigen Bindestriches im Fahrzeugschein sollen von den amtlichen Kfz-Zulassungsstellen keine Gebühren erhoben werden. Diese Empfehlung richtet der ACE Auto Club Europa an Städte und Landkreise. Laut ACE geht es darum, dass im EU-Ausland ein Bindestrich zu viel im Fahrzeugschein beziehungsweise ein Bindestrich zu wenig auf dem polizeilichen Kennzeichen (Nummernschild) unter Umständen eine Verkehrsstrafe zur Folge hat.

Italienische Polizeibeamte etwa sollen nach im Internet publizierten Erfahrungsberichten wegen eines fehlenden Bindestrichs auf dem Nummernschild die mangelnde Übereinstimmung behördlicher Dokumente reklamiert und deshalb eine Strafe in Höhe von 500 Euro erhoben haben. Dazu sagte der verkehrspolitische Sprecher des ACE, Matthias Knobloch: „Ein solches Verhalten von Ordnungshütern ist rechtlich ausgesprochen zweifelhaft und führt zu einer erheblichen Verunsicherung, zumal in Deutschland der Bindestrich-Sachverhalt auch nach Einschätzung des Bundesverkehrsministeriums rechtlich völlig unproblematisch ist. Die Kfz-Besitzer selbst tragen ja keine Schuld am Bindestrich. Deshalb muss jetzt schnell Rechtssicherheit hergestellt werden. Unsere Zulassungsämter sollten jetzt auch eine gewisse südeuropäische Großzügigkeit walten lassen. Eine Gebühr zu erheben für die Streichung eines Striches, das wäre doch ziemlicher Unfug.“

Quelle: ACE Auto Club Europa

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