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Kirchenaustrittsgebühr kommt vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Archivmeldung vom 02.12.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.12.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) unterstützt eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen die Kirchenaustrittsgebühr in Nordrhein-Westfalen.

"Wir halten an unserer Auffassung fest, dass eine Gebühr für den Austritt aus einer Kirche gegen die Religions- und Weltanschauungsfreiheit verstößt", sagte der IBKA-Vorsitzende Rudolf Ladwig. Der Konfessionslosenbund hatte bereits das vorangegangene Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht unterstützt, die Verfassungsbeschwerde war jedoch abgewiesen worden.

In seiner Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht eingeräumt, dass die Austrittsgebühr die Religionsfreiheit einschränkt, die Gebühr jedoch mit dem staatlichen Kirchensteuereinzug gerechtfertigt. Diese Begründung finden der Beschwerdeführer Fabrice Witzke aus Köln und IBKA nicht überzeugend. Nach ihrer Auffassung muss das Grundrecht auf Religionsfreiheit Vorrang gegenüber dem staatlichen Kirchensteuereinzug haben. Fabrice Witzke: "Die Religionsfreiheit bedeutet für mich auch: frei von Religion sein zu dürfen. Ohne dafür schikaniert zu werden oder zu bezahlen."

Hintergrund:
Text der Beschwerde zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte:
www.ibka.org/node/758. Der Beschwerde wurde vom Gerichtshof die Nummer 54773/08 zugeteilt.

Quelle: IBKA

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