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Zahl der Verurteilten im Jahr 2009 weiter rückläufig

Archivmeldung vom 27.10.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.10.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Statistisches Bundesamt
Statistisches Bundesamt

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, wurden im Jahr 2009 rund 844 500 Personen wegen Verbrechen oder Vergehen rechtskräftig verurteilt. Das waren 3% weniger als im Vorjahr (knapp 874 700). Gegenüber 2007, als die Strafverfolgungsstatistik erstmals flächendeckend in Deutschland durchgeführt wurde, ging die Verurteiltenzahl um 6% zurück.

Maßgeblich wird dieser Trend durch einen Rückgang bei den Straftaten im Straßenverkehr beeinflusst. Im Jahr 2009 wurden rund 188 400 Personen oder 22% aller Verurteilten wegen Straßenverkehrsdelikten belangt. 2008 wurden in dieser Deliktgruppe noch etwa 204 900 Verurteilte gezählt.

Von den im Jahr 2009 insgesamt rund 844 500 Verurteilten erhielten 5%, also 44 600, eine Freiheits- oder Jugendstrafe ohne Bewährung. Bei 108 600 Verurteilten (13%) wurde die Freiheits- oder Jugendstrafe zur Bewährung ausgesetzt. Damit erhielten sieben von zehn der zu Freiheits- oder Jugendstrafe verurteilten Personen die Gelegenheit, einen Gefängnisaufenthalt durch eine erfolgreiche Bewährungszeit zu vermeiden.

Die zahlenmäßig wichtigste strafrechtliche Sanktion war die Geldstrafe nach allgemeinem Strafrecht. 2009 wurden 593 100 Verurteilte mit einer Geldstrafe belegt; das waren rund 70% aller Verurteilten.

Mit so genannten Zuchtmitteln und Erziehungsmaßregeln nach Jugendstrafrecht wie etwa Jugendarrest, Arbeitsauflagen oder Weisungen wurden die Straftaten von weiteren 98 200 Personen (12% aller Verurteilten) sanktioniert.

Insgesamt verurteilten deutsche Gerichte 116 900 Personen nach Jugendstrafrecht (14%) und 727 600 Personen nach allgemeinem Strafrecht (86%). Das stärker am Erziehungsgedanken ausgerichtete Jugendstrafrecht kann auch für Heranwachsende bis 20 Jahren angewendet werden, wenn das Gericht eine verzögerte Reife feststellt. 2009 kam es annähernd bei zwei von drei verurteilten Heranwachsenden (65%) zur Anwendung.

Junge Menschen wurden im Jahr 2009, bezogen auf ihren Anteil in der Bevölkerung, weitaus häufiger verurteilt als Ältere: Jugendliche (14 bis 17 Jahre) fast doppelt so oft, Heranwachsende (18 bis 20 Jahre) dreimal so oft wie Erwachsene ab 21 Jahren. Dabei ist die registrierte Kriminalität ein vorwiegend männliches Phänomen. 2009 waren 82% der Verurteilten Männer (688 600). Für Männer wie für Frauen gilt gleichermaßen, dass die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung im Alter von Anfang bis Mitte 20 am höchsten ist. Danach geht sie kontinuierlich zurück - Kriminalität bleibt in der Regel eine Übergangserscheinung in der Lebensgeschichte.

Nach den Straßenverkehrsdelikten waren Diebstahl beziehungsweise Unterschlagung die häufigsten Delikte. Im Jahr 2009 wurden 149 200 (18%) Personen deswegen verurteilt, weitere 101 600 (12%) wegen Betrugs. Wegen Körperverletzungsdelikten mussten sich 84 000 (10% der Verurteilten) verantworten, wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz 59 400 (7%).

Quelle:  Statistisches Bundesamt

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