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Peinliche Rechtspanne: Brummifahrer sparen Millionen Bußgelder

Archivmeldung vom 12.04.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.04.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Das Aufstöhnen der Unternehmen über die neue Lenk- und Ruhezeitenverordnung für Lkw- und Busfahrer war groß. Viele sehen eine Kostenlawine auf sich zukommen. Jubeln werden dagegen all die tausende Berufskraftfahrer, deren laufende Verfahren wegen Verstößen gegen die Lenk- und Ruhezeitenverordnung eingestellt, bzw. die aus formal rechtlichen Gründen alle freigesprochen werden müssen.

Einen ersten Fall gibt es bereits. Die auf Verkehrsrecht spezialisierte Hamburger Anwaltskanzlei Mielchen & Coll. erwirkte für einen Mandanten umgehend einen Freispruch.

Begründung des Richters: Da das Fahrpersonalgesetz nicht rechtzeitig an die neue Lenk- und Ruhezeitenverordnung (EG) 561/2006 angepasst worden ist, die alte Verordnung aber seit 11. April nicht mehr gültig ist, herrscht so etwas wie ein rechtsfreier Raum. Zitat aus dem Urteil: "Der Betroffene war aus rechtlichen Gründen freizusprechen. Das dem Betroffenen im Bußgeldbescheid vom ..... vorgeworfene Verhalten kann seit dem 11.04.2007 nicht mehr als Ordnungswidrigkeit geahndet werden."

Dazu Dr. Daniela Mielchen, Fachanwältin für Verkehrsrecht in Hamburg: "Wenn während der Laufzeit eines Verfahrens auch nur für eine Stunde das betreffende Gesetz außer Kraft tritt, wird die Tat auch rückwirkend straffrei. Denn es ist in Deutschland immer das mildeste Gesetz anzuwenden. Und wenn es für 60 Minuten kein Gesetz gibt, entspricht dies dem mildesten Gesetz. Deshalb rate ich allen Betroffenen in laufenden Bußgeldverfahren umgehend Freispruch oder die Einstellung der Verfahren zu fordern."

Nach Schätzungen könnten davon hunderttausende Verfahren mit einem Bußgeldvolumen von bis zu 800 Millionen Euro betroffen sein.

Quelle: Pressemitteilung Anwaltskanzlei Mielchen & Coll.

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