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Zentrale Auskunftsstelle: Unter www.beihilferatgeber.de holen sich monatlich fast 70.000 Beamte Beihilfe-Rat

Archivmeldung vom 09.08.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.08.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Maren Beßler / pixelio.de
Bild: Maren Beßler / pixelio.de

"Beamten-Beihilfe und Heilfürsorge: Neuer Online-Ratgeber sorgt für Durchblick im Regelungs-Dschungel" - unter diesem Titel stand Ende Dezember 2014 der Launch von Beihilferatgeber.de. Inzwischen hat sich die Seite zur zentralen Anlaufstelle für Beihilfe-Fragen entwickelt: Durchschnittlich circa 70.000 Beamte und Anwärter, Referendare und Richter holen sich hier monatlich Rat.

Seit Bestehen besuchten mehr als eine Million Nutzer die Ratgeberseite. Dabei handelt es sich überwiegend um Beamtenanwärter und junge Beamte bis 34 Jahre. Für sie gibt es eigene Infobereiche, die auf sie als Laufbahn- und Beihilfe-Neueinsteiger zugeschnitten sind. Hoch im Kurs stehen etwa Informationen zum Antragsverfahren selbst, zum Beihilfeanspruch von Angehörigen, zur Restkostenversicherung sowie zur Zahnbehandlung und zur Heilfürsorge.

"Aus dem Kontext von Beihilfe und Restkostenversicherung ergeben sich viele Fragen", erläutert Dr. Marcus Kremer, Vorstandsmitglied der Continentale Krankenversicherung a.G., die den Beihilferatgeber ins Leben gerufen hat. "Als serviceorientierter Krankenversicherer wollen wir insbesondere junge Beamte und Anwärter mit ihren Fragen nicht allein lassen."

Kaum zu überschauender Regelungs-Dschungel

Dass Beamte Beihilfe-Rat suchen, verwundert nicht, denn die Kostenbeteiligung des Dienstherrn an den Krankheitskosten seiner Beamten ist ein überaus komplexes Feld. Es gibt unterschiedliche Regelungen im Bund, in den Ländern und für die Vielzahl der kommunalen Beamten. Kaum einer weiß genau, was in seinem Fall gilt. Damit nicht genug, treten ständig neue Gesetze und Verordnungen in Kraft, und Gerichte sprechen Recht in strittigen Fragen.

Vieles davon dringt kaum zu den Betroffenen vor. Als serviceorientierter privater Krankenversicherer hat die Continentale daher die Ratgeberseite vor zweieinhalb Jahren auf den Weg gebracht. Die Inhalte werden stetig aktualisiert, ein Newsbereich listet wesentliche Neuerungen.

Quelle: Continentale Krankenversicherung a.G. (ots)

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