Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Vermischtes Festnahme eines Gerichtsvollziehers durch die Interessengemeinschaft "Volksaufklärung Fulda"

Festnahme eines Gerichtsvollziehers durch die Interessengemeinschaft "Volksaufklärung Fulda"

Archivmeldung vom 22.02.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.02.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: Thorben Wengert  / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Im hessischen Kleinlüder bei Fulda wurde am vergangenen Mittwoch Nachmittag ein "vorgeblicher" Gerichtsvollzieher unter anderem wegen Amtsanmaßung und Täuschung im Rechtsverkehr von der freien Arbeits- und Interessengemeinschaft "Volksaufklärung Fulda" vorläufig festgenommen und danach den Polizeibediensteten des Polizeipräsidiums Osthessen übergeben. Dies berichtet die Deutsche Pressestelle für Völkerrechte und Menschenrechte.

Im Vorfeld wurde einem Unterstützer der Interessengemeinschaft Fulda von der "Ordnungsbehörde Fulda" ein Strafzettel zugestellt, da dieser auf einer Ausfallstraße nachts um 3 Uhr zu schnell gefahren sein soll. Auf der Webseite der Pressestelle liest man: "Nach Überprüfung des Tatortes, wo die Geschwindigkeitsübertretung gemessen wurde, befinden sich auf dieser Strecke keinerlei Schilder, die den Tatvorwurf rechtfertigen würden. Es wurden Lichtbilder als Beweismittel an das Regierungspräsidium Kassel gesandt. Statt sachkundig und fachlich korrekt eine verbindliche Stellungnahme abzugeben wurde einfach ein Bußgeldbescheid erlassen. Dieser Bußgeldbescheid wurde zurückgewiesen. Statt auf die ordentliche Zurückweisung fachlich und sachlich zu antworten, wurde vom Regierungspräsidium Kassel eine Zwangsvollstreckungssache (...) beim Amtsgericht Fulda eingeleitet."

Daraufhin wollte ein Gerichtsvollzieher am Mittwoch Nachmittag eine Pfändung durchführen. Vor Ort konnte er sich allerdings mit seinem Dienstausweis nicht als Beamter ausweisen. "Wenn jemand hoheitliche Aufgabe vornehmen will, ist ein Amtsausweis zwingend erforderlich", heißt es seitens Deutsche Pressestelle für Völkerrechte und Menschenrechte weiter.

Da der "angebliche" Gerichtsvollzieher "seit 01.08.2012 durch die Änderung der Gerichtsvollzieherverordnung als freischaffender privater Unternehmer für die Firma Amtsgericht Fulda seine Arbeit verrichtet," habe er sich nachfolgender Straftaten schuldig gemacht:

  • Amtsanmaßung § 132 StGB: sachliche Zuständigkeit von Vollstreckungsbeamten wurde aufgehoben - siehe §1, § 24 GVO vom 01.08.2012
  • Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen § 132a StGB: wenn ein Finanzbeamter(in) kein Beamter mehr ist (§1 GVO), so ist er auch keine Amtsperson, welche zu hoheitlichem Handeln befugt ist – siehe § 11 StGB
  • Täuschung im Rechtsverkehr § 270 StGB:
  • Vorlage von falschen Dokumenten
  • Urkundenfälschung § 267 StGB: Gebrauch von gefälschten Urkunden, der Versuch ist strafbar
  • Mittelbare Falschbeurkundung § 271StGB: Verwendung von Entwürfen bzw. Abschriften mit Deklaration als Urkunde
  • Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen §276 StGB: Vorlage von Dienstausweis mit Deklaration als Amtsausweis, dadurch Täuschung im Rechtsverkehr
  • Nötigung nach § 240 und § 241 Abs.2 StGB: Die Anmaßung als Amtsperson mit Drohung und Nötigung zur Erschleichung von Leistungen ist strafbar
  • Betrug § 263 StGB: Verschaffung von Vermögensvorteil durch Vortäuschung falscher Tatsachen ist strafbar
  • Hochverrat gegen den Bund oder ein Land §81,82 StGB: Wer es unternimmt, die verfassungsgemäße Ordnung zu ändern, begeht Hochverrat

Weitere schwere Vorwürfe, die sich aus der Tatsache, dass der die Täter rechtlich grundgeschult ist sind, ergeben:

  • vorsätzlicher Betrug
  • vorsätzliche Täuschung
  • vorsätzliche Amtsanmaßung
  • vorsätzliche Urkundenfälschung § 267 StGB
  • vorsätzliche Anleitung Straftaten § 130a i.V. §126 Abs.4 Satz 1 StGB
  • Anleitung zur vorsätzliche Begünstigung § 257 Abs.1 StGB
  • vorsätzliche Untergrabung der freiheitlich demokratischen Grundordnung §81 und §82 StGB

Daraus sei eine vorsätzliche Rechtsbeugung nach § 339 StGB in Betracht zu ziehen. Aufgrund dieser schweren Vorwürfe wurde der "angebliche" Gerichtsvollzieher gemäß § 127 StPO von der freien Arbeits- und Interessengemeinschaft Volksaufklärung vorläufig festgenommen. Er sei im Vorfeld in keiner Weise von seinem Vorgesetzten, dem Geschäftsführer der Firma Amtsgericht Fulda, über die Änderungen der Gerichtsvollzieherverordnung informiert wurde.

Die herbeigerufenen Polizeibediensteten nahmen die persönlichen Daten des "angeblichen" Gerichtsvollzieher auf. Außerdem wurde wurde Strafanzeige, Strafantrag und Strafverfolgungsantrag aus allen rechtlichen Gründen beim Polizeipräsidium Osthessen gegen den "angeblichen" Gerichtsvollzieher, gegen den CEO Geschäftsführer der Firma Amtsgericht Fulda und gegen den Minister der Justiz, für Integration und Europa und stellvertretenden Ministerpräsident, der CEO Firma Hessisches Ministerium der Justiz, gestellt, berichtet die Deutsche Pressestelle für Völkerrechte und Menschenrechte weiter.

Quelle: Deutsche Pressestelle für Völkerrechte und Menschenrechte

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte reim in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige