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Bericht: 90% der Ausländerbehörden unfähig Fingerabdrücke zu vergleichen

Archivmeldung vom 07.02.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.02.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Fingerabdruckscanner, wie er für den Reisepass oder den Personalausweis in Deutschland eingesetzt wird
Fingerabdruckscanner, wie er für den Reisepass oder den Personalausweis in Deutschland eingesetzt wird

Foto: Sven Teschke
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Mehr als 90 Prozent der Ausländerbehörden in Deutschland können keine Fingerabdrücke von Asylsuchenden vergleichen. Diese Information habe das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) auf Anfrage bestätigt, berichtet die "Welt". Demnach besitzen derzeit "schätzungsweise maximal zehn Prozent der Ausländerbehörden" ein entsprechendes Gerät, um Fingerabdrücke abzunehmen und zu vergleichen.

Mehrfachregistrierungen sind demnach weiterhin leicht möglich. Nach Angaben des BAMF sind mittlerweile zwar alle Ausländerbehörden an das Kerndatensystem angeschlossen. "Allerdings sind nicht alle Ausländerbehörden technisch in der Lage, Fingerabdrücke zu registrieren und zu erfassen", sagte eine Sprecherin.

Ihren Angaben zufolge sind zudem nicht alle Ausländerbehörden vollständig digitalisiert. Das heißt, nicht alle führen auch eine elektronische Akte. Laut "Welt" soll das Thema auf der Ministerpräsidentenkonferenz am Donnerstag angesprochen werden. Das BAMF weist darauf hin, dass sich der Anteil der Behörden mit entsprechenden Systemen "in Kürze" ändern könne, wenn die Ausstattung voranschreite.

"Dies wird aber nicht durch den Bund vorgenommen, sondern durch die Länder oder Kommunen selbst", sagte die Sprecherin. Insgesamt sind laut BAMF mittlerweile rund 13.900 Behörden aus den Bereichen Aufenthalt/Asyl, Polizei, Sicherheit und Justiz sowie andere Nutzer an das Kerndatensystem angeschlossen.

Das BAMF weist darauf hin, dass in der Regel die Erfassung von Asylsuchenden durch die Aufnahmeeinrichtungen der Länder vorgenommen wird. Diese seien alle mit entsprechenden Geräten zur Abnahme von Fingerabdrücken ausgerüstet. Nachbesserungsbedarf bei den Ausländerbehörden sieht auch ein Bericht der Unternehmensberater von McKinsey, die im Auftrag der Bundesregierung Probleme bei der Rückführung von abgelehnten Asylbewerbern analysiert haben, schreibt die Zeitung weiter.

Die Analyse soll beim Treffen von Bund und Länder diskutiert werden. Laut dem vertraulichen Bericht, aus dem die "Welt" zit! iert, so ll die "personelle Ausstattung der Ausländerbehörden gezielt verbessert werden". Die benötigten Personalressourcen und Qualifikationen des Personals seien mit dem Ziel einer "bedarfsgerechten Ausstattung zu ermitteln".

Die Berater fordern zudem eine "konsequente digitale Erfassung" im Ausländerzentralregister, um die Transparenz über den Status von Ausreisepflichtigen zu verbessern. Die Berater sehen dringenden Handlungsbedarf im Bereich der Ausländerämter und stellen eine "personelle und fachliche Überlastung der Mitarbeiter" fest.

"Aufgrund knapper Personalressourcen haben die Mitarbeiter der Ausländerbehörden häufig nur wenig Zeit, das Vorliegen eines Abschiebungshindernisses zu beurteilen". Das habe zur Folge, dass Duldungen "teilweise auf Basis einer lediglich oberflächlichen Einschätzung" verlängert würden.

In Zukunft sollte zudem ein "Fokus darauf gelegt werden, dass die Daten zeitnah und fehlerfrei" ins Ausländerzentralregister eingepflegt werden, damit die Datenbank "eine zuverlässige Datenquelle für alle Nutzer" darstelle. Die Berater schlagen dafür "länderübergreifende Arbeitsanweisungen" vor, die eine "konsequente und einheitliche Pflege der Daten" sicherstellen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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