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GEZ-Kontrolleure erhalten vom Staat Daten der Besitzer von Autos mit Radios

Archivmeldung vom 31.03.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.03.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Wer keine Rundfunkgebühren bezahlt, muss damit rechnen, dass die GEZ-Kontrolleure ihm über sein am Straßenrand abgestelltes Auto auf die Schliche kommen. Nach Informationen der "Rheinischen Post" hält das Kanzleramt die Existenz eines Autoradios für ausreichend, damit die Gebührenbeauftragten die Daten des Fahrzeughalters von den Zulassungsstellen erhalten können.

In einem aktuellen Papier von Kultur-Staatsminister Bernd Neumann wird laut Zeitung darauf verwiesen, dass die Datenübermittlung laut § 35 des Straßenverkehrsgesetzes zulässig sei, um Ordnungswidrigkeiten zu verfolgen. Bei versäumter Anmeldung von Rundfunkempfangsgeräten oder ausbleibender Gebührenzahlung handele es sich um Ordnungswidrigkeiten.

Der FDP-Abgeordnete Otto Fricke kritisierte, dass auf diese Weise "jeder Autobesitzer zum potenziellen Gesetzesbrecher" werde: "Der arglose Kfz-Halter gerät in eine Daten-Falle", sagte Fricke der "Rheinischen Post". Die NRW-Datenschutzbeauftragte Bettina Sokol hält die Herausgabe der Daten ohne weiteren konkreten Verdacht laut Zeitung für unzulässig.

Die für die bundesweite Koordinierung von Rundfunkfragen zuständige rheinland-pfälzische Staatskanzlei bestätigte nach Angaben der Zeitung gegenüber dem Kanzleramt, dass "in einzelnen Verdachtsfällen" die Gebührenbeauftragten von den Zulassungsstellen "in der Regel entsprechende Auskünfte zu Halterdaten erhalten". Es erfolge jedoch kein genereller Datenabgleich.

Quelle: Pressemitteilung Rheinische Post

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