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Ankläger stützen sich im Sauerland-Verfahren auf Zeugen aus Folterstaat

Archivmeldung vom 17.12.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.12.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Im Verfahren gegen die sogenannte "Sauerland Gruppe", die 2007 Anschläge auf amerikanische Einrichtungen in Deutschland geplant haben soll, stützt sich die Bundesanwaltschaft auf Aussagen fragwürdiger Herkunft.

Wie das Magazin stern in seiner neuen Ausgabe berichtet, vernahmen ein Bundesanwalt und drei Beamte des Bundeskriminalamtes (BKA) im September dieses Jahres einen 33 Jahre alten Zeugen im Stadtgefängnis von Taschkent in Usbekistan. In diesem Land gehört nach Ansicht des Anti-Folter-Komitees der Vereinten Nationen und mehrerer Menschenrechtsorganisationen Folter "zur Routine" und ist im Justiz- und Polizeiapparat "weit verbreitet". Aussagen von gefolterten Häftlingen aber dürfen in Deutschland vor Gericht nicht verwendet werden. Die Vernehmung des Zeugen Sherali A. fand nach Angaben der Bundesanwaltschaft im Rahmen der internationalen Rechtshilfe nach den Regeln der deutschen Strafprozessordnung statt. Der angereiste Bundesanwalt notierte in seinem Bericht, er habe keine sichtbaren Auffälligkeiten an dem usbekischen Zeugen bemerkt. Wie aus dem Bericht weiter hervorgeht, sei der Zeuge aber "zusammengezuckt" und habe einen "verschrockenen Eindruck" gemacht, als der stellvertretende Gefängnisdirektor und ein Referatsleiter des usbekischen Geheimdienstes SNB den Raum betreten hätten. Sherali A. ist einer der wenigen namentlich bekannten Zeugen, die im Verfahren gegen die "Sauerland Gruppe" um den deutschen Konvertiten Fritz Gelowicz Angaben zur "Islamischen Jihad Union" (IJU) machen können. Die IJU soll Auftraggeber für die geplanten Anschläge in Deutschland gewesen sein. Wegen erheblicher Menschenrechtsverletzungen in Usbekistan hatte die Europäische Union vor drei Jahren Sanktionen gegen das Land und Einreisverbote gegen usbekische Offizielle verhängt, unter anderem gegen den Chef des Geheimdienstes SNB, Rustam Inojatow. Dieses Verbot ist im Oktober auf Betreiben Deutschlands aufgehoben worden. Am 23. Oktober war Inojatow auf Einladung der Bundesregierung zu Gast ein Berlin. Ein Treffen mit Spitzen des Bundesnachrichtendienstes wurde weder bestätigt noch dementiert. Zur Zusammenarbeit Deutschlands mit Staaten, in denen auch gefoltert wird, sagte ein Sicherheitsbeamter zum stern: "Gerade in Verfahren des internationalen Terrorismus kommt man da nicht umhin. Wenn Sie überall die deutschen Maßstäbe anlegen, können Sie die internationale Zusammenarbeit gleich ganz einstellen."

Quelle: stern

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