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EU will deutsche Autofahrer zur Kasse bitten

Archivmeldung vom 12.07.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.07.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Gerade erst hat der Gesetzgeber beschlossen, dass Fahrzeuge, die verspätet zur Hauptuntersuchung gebracht werden, einen "erweiterten Prüfumfang" durchlaufen müssen, der natürlich auch mit mehr Kosten verbunden ist. Jetzt will die EU-Kommission noch eins draufsetzen und die deutschen Autofahrer noch mehr zur Kasse bitten. Die Pläne sehen vor, die Prüfintervalle für ältere Autos europaweit zu verkürzen. Der ADAC, der bereits die deutsche Strafgebühr vehement ablehnt, kritisiert auch die EU-Pläne aufs Schärfste.

Nach den Brüsseler Entwürfen sollen neue Fahrzeuge nach vier Jahren, dann nach zwei, dann jährlich überprüft werden. Auch ab einem Kilometerstand von 160 000 soll die Hauptuntersuchung jährlich erfolgen. Nach Ansicht des ADAC handelt es sich bei diesen Pläne um reine Abzocke der deutschen Autofahrer. Denn kürzere Prüfintervalle führen nicht - wie oft behauptet - zu mehr Verkehrssicherheit. Unfälle aufgrund technischer Mängel treten sowohl bei neuen als auch bei älteren Fahrzeugen statistisch nicht signifikant in Erscheinung. Sie machen nur rund 0,5 Prozent der schweren Unfälle aller Fahrzeugbaujahre aus.

Die EU-Kommission will übrigens nicht den Prüfumfang, der in Deutschland schon jetzt auf einem sehr hohen Niveau ist, vereinheitlichen. Das bedeutet also auch kein Plus an Verkehrssicherheit für die Länder, deren Hauptuntersuchung nicht so umfangreich ist, wie hierzulande. Einzige Profiteure sind also die diversen Prüforganisationen, denen durch die verkürzten Intervalle ein sattes Zusatzgeschäft sicher ist.

Nach Ansicht des ADAC reichen die bestehenden gesetzlichen Vorschriften in Deutschland, wonach sowohl der Fahrer als auch der Halter für den technisch ordnungsgemäßen Zustand eines Fahrzeugs eigenverantwortlich sind, ebenso aus wie die bestehenden regelmäßigen Prüfintervalle.

Quelle: ADAC (ots)

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