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NSU-Prozess: Verteidigung beantragt erneut Aussetzung der Verhandlung

Archivmeldung vom 15.05.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.05.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Oberlandesgericht München: Gerichtsgebäude in der Prielmayerstr. 5
Oberlandesgericht München: Gerichtsgebäude in der Prielmayerstr. 5

Foto: Bubo
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Am dritten Verhandlungstag des NSU-Prozesses haben die Anwälte der Verteidigung zahlreiche Anträge gestellt - darunter erneut die Aussetzung des Verfahrens. Als Begründung hieß es, die Ankläger stünden der Angeklagten Beate Z. nicht mit der gebotenen Neutralität gegenüber. Deshalb sollten Bundesanwalt Herbert Diemer und seine Kollegin Anette Greger abgelöst werden.

Der Verteidigung würden zudem noch nicht alle notwendigen Akten vorliegen - zum Beispiel die Unterlagen der Landesstaatsanwaltschaften. Ein weiterer Antrag zielte ebenfalls auf Aussetzung der Hauptverhandlung, gegebenenfalls eine Unterbrechung von drei Wochen, weil die Verteidigung Einsicht in die Vernehmungsprotokolle verschiedener Untersuchungsausschüsse aus Thüringen und Bayern nehmen müsse. Dazu kamen Wortgefechte zwischen Richtern und Verteidigern, auch wurden Wortmeldungen der Anwälte von Beate Z. mit Gelächter im Saal des Oberlandesgerichtes in München begleitet.

Ein Verteidiger forderte daraufhin ein Lachverbot. Auch Kritik an den Medien wurde laut: Die Berichterstattung über den Prozess würde die Unschuldsvermutung missachten - daher sei ein faires Verfahren am OLG München nicht mehr möglich. Der Hauptangeklagten wird vorgeworfen in zehn Fällen "heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen" Menschen getötet zu haben, heißt es in der Anklageschrift, welche am Dienstag verlesen wurde.

Zudem sei sie Mitglied einer Vereinigung, die "Mord und gemeingefährliche Straftaten" beging, um die Bevölkerung auf "erhebliche Weise einzuschüchtern" und den Staat "erheblich zu schädigen". Beate Z. sei "jeweils an der Planung und Vorbereitung" der Taten beteiligt gewesen und habe so einen gleichwertigen Beitrag wie die anderen NSU-Mitglieder geleistet.

NSU-Prozess: Opfer-Beauftragte enttäuscht über späten Zeitpunkt der Anklageverlesung

Barbara John, Ombudsfrau der Bundesregierung für die Angehörigen der NSU-Opfer, hat sich über den späten Zeitpunkt der Anklageverlesung gegen Beate Z. und die vier anderen mutmaßlichen Täter enttäuscht gezeigt. "Wir fanden alle, dass die Anklageschrift eigentlich an den Anfang eines solchen Prozesses gehört hätte, damit diese enormen, diese fürchterlichen Taten, diese Verrohtheit, die sich da spiegelt, gleich da ist wenn die Angeklagte den Raum betritt", sagte sie dem Sender Phoenix.

John betonte in diesem Zusammenhang die emotionale Belastung der Angehörigen, für die durch die Verlesung "alles noch mal in die Gegenwart zurück geholt worden" sei. Zur Aufarbeitung müsse deshalb trotz Z.s Schweigen ein Abschluss gefunden, "Recht gesprochen" und "eine individuelle Schuld dargelegt werden".

Im Bezug auf die vermeintlichen Ermittlungspannen des Verfassungsschutzes wies John außerdem darauf hin, dass diese "im Gerichtssaal keine Rolle" spielten. John machte aber gleichzeitig deutlich, dass "die Politik gefragt" sei und "irgendjemand Konsequenzen ziehen" müsse.

Bundestag und Länder streiten über Geheimhaltung im NSU-Ausschuss

Der NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages hat die Bund-Länder-Kommission zum Rechtsterrorismus, die eigentlich am Donnerstag in das Gremium kommen sollte, wieder ausgeladen. Das berichtet der "Kölner Stadt-Anzeiger" (Online-Ausgabe) unter Berufung auf mehrere Ausschuss-Mitglieder. Grund sind Unstimmigkeiten über die Geheimhaltung.

Der Ausschuss wollte die Kommission in öffentlicher Sitzung nach ihren Schlussfolgerungen aus den NSU-Fahndungspannen befragen. Das lehnte die Innenministerkonferenz (IMK) unter Hinweis auf die erst Ende kommender Woche stattfindende IMK-Tagung ab. Sie wollte auch nicht, dass der NSU-Ausschuss die Vorschläge der Bund-Länder-Kommission öffentlich bewertet. Daraufhin fasste der Ausschuss den einstimmigen Beschluss, die Einladung zurückzunehmen.

Der FDP-Bundestagsabgeordnete Patrick Kurth, der dem Ausschuss angehört, sagte der "Kölner Stadt-Anzeiger": "Es ist bedauerlich, dass die Länder nach so langer Zeit und so vielen Sitzungen nur wenig dazu gelernt haben." Sie könnten sich ein Beispiel an ihren eigenen Sicherheitsbehörden nehmen. Der Ausschuss-Vorsitzende Sebastian Edathy (SPD) bestätigte den Vorgang.

NSU-Prozess: Anklage zielt auf Tötung als einzigen Zweck

Am zweiten Tag des NSU-Prozesses wurde von der Bundesanwaltschaft die Anklage vorgetragen. Die Hauptangeklagte Beate Z. blieb während der fast einstündigen Verlesung der Schrift durch Bundesanwalt Herbert Diemer ruhig. Ihr wird vorgeworfen in zehn Fällen "heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen" Menschen getötet zu haben. Zudem sei sie Mitglied einer Vereinigung, die "Mord und gemeingefährliche Straftaten" beging, um die Bevölkerung auf "erhebliche Weise einzuschüchtern" und den Staat "erheblich zu schädigen".

Diemer beschrieb weiter die Gründung und das Vorgehen der Terrorgruppe "Nationalsozialistischer Untergrund" und las die Namen der Toten vor. Beate Z. hielt er vor "jeweils an der Planung und Vorbereitung" der Taten beteiligt gewesen zu sein und so einen gleichwertigen Beitrag wie die anderen NSU-Mitglieder geleistet zu haben. Vor und nach der Verlesung der Anklageschrift stellten die Verteidiger zahlreiche Anträge.

Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl lehnte schließlich die Anträge von Beate Z.s Verteidigern ab, den Prozess auszusetzen und in einen größeren Saal zu verlegen. Unterdessen hat der NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages die Bund-Länder-Kommission zum Rechtsterrorismus, die eigentlich am Donnerstag in das Gremium kommen sollte, wieder ausgeladen. Das berichtet der "Kölner Stadt-Anzeiger" (Online-Ausgabe) unter Berufung auf mehrere Ausschuss-Mitglieder.

Grund sind Unstimmigkeiten über die Geheimhaltung. Der Ausschuss wollte die Kommission in öffentlicher Sitzung nach ihren Schlussfolgerungen aus den NSU-Fahndungspannen befragen. Das lehnte die Innenministerkonferenz (IMK) unter Hinweis auf die erst Ende kommender Woche stattfindende IMK-Tagung ab. Sie wollte auch nicht, dass der NSU-Ausschuss die Vorschläge der Bund-Länder-Kommission öffentlich bewertet.

Daraufhin fasste der Ausschuss den einstimmigen Beschluss, die Einladung zurückzunehmen. Der FDP-Bundestagsabgeordnete Patrick Kurth, der dem Ausschuss angehört, sagte der "Kölner Stadt-Anzeiger":"Es ist bedauerlich, dass die Länder nach so langer Zeit und so vielen Sitzungen nur wenig dazu gelernt haben." Sie könnten sich ein Beispiel an ihren eigenen Sicherheitsbehörden nehmen. Der Ausschuss-Vorsitzende Sebastian Edathy (SPD) bestätigte den Vorgang.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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