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BA zahlt Millionen an private Jobvermittler

Archivmeldung vom 20.03.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.03.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) zahlt privatwirtschaftlich betriebenen Jobagenturen Millionen für die Vermittlung von Arbeitslosen. Nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums gab die Behörde im gesamten Jahr 2009 rund 186 Millionen Euro für die Dienste derartiger Personalvermittlungsfirmen aus, wie die in Chemnitz erscheinende "Freie Presse" berichtet.

Gleichzeitig hat die Zahl der Erwerbslosen, die von privaten Personaldienstleistern betreut werden, deutlich zugenommen. Nach in Kraft treten einer entsprechenden Gesetzesänderung Anfang vergangenen Jahres waren es im Juni 2009 rund 96.000 Jobsuchende. Im vergangenen Dezember überwies die BA dann bereits 273.000 Arbeitslose an private Vermittlungsagenturen. Im vergangenen Februar waren es noch knapp 254.000 Arbeitssuchende, für die die BA kostenpflichtige externe Firmen beauftragte.

Die Angaben gehen auf eine Antwort des Ministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der Linken zurück. Die Bundestagsabgeordnete der Linken, Sabine Zimmermann, sagte, es sei nicht hinzunehmen, dass die BA Beitragsmittel in Millionenhöhe an private Arbeitsvermittler weitergebe, aber gleichzeitig nicht ausgeschlossen sei, "dass dieses Geld in private Profite der Firmeneigner fließt". Zimmermann sprach von einem "Skandal". Es sei nicht ersichtlich, warum die Arbeitsagenturen diese Aufgabe nicht selbst übernehmen. Skandalös sei auch, dass Erwerbslose aufgrund dieser Praxis der BA nicht mehr als arbeitslos gelten, "obwohl sie lediglich an einen privaten Träger abgeschoben werden, aber immer noch keine anständige Arbeit gefunden haben". Die Politikerin nannte dies einen "Taschenspielertrick, um die Statistik zu schönen".

Ziel des von Schwarz-Rot beschlossenen Gesetzes war es, über externe Firmen Vermittlungshemmnisse von Ausbildungs- und Arbeitssuchenden sowie von Arbeitslosen zu verringern oder abzubauen.

Quelle: Freie Presse (Chemnitz)

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