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Dresden: Zollfahnder stellen Schusswaffen und Munition sicher

Archivmeldung vom 15.07.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.07.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Zollfahndungsamt Dresden
Bild: Zollfahndungsamt Dresden

Eine scharfe halbautomatische Pistole, einen Karabiner sowie zahlreiche Munition stellten Dresdner Zollfahnder Ende Juni 2021 bei einem 50-Jährigen in Zittau sicher.

Der Durchsuchung vorausgegangen war die Kontrolle einer an den Mann adressierte Postsendung aus den Niederlanden, in welcher Kontrollkräfte des Hauptzollamtes Frankfurt am Main ein nach dem Waffengesetz verbotenes Faustmesser feststellten. Wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Waffengesetz beauftragte die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main daraufhin das Zollfahndungsamt Dresden mit den weiteren Ermittlungen gegen den Empfänger.

Bei der Durchsuchung der Wohnung des Tatverdächtigen fanden die Zollfahnder schließlich einen Karabiner, eine scharfe halbautomatische Pistole mit zwei geladenen Magazinen, 353 Patronen sowie zwei verbotene Schlagringe. Da der Mann nicht im Besitz entsprechender waffenrechtlicher Genehmigungen ist, muss er sich nun auch wegen des illegalen Besitzes einer scharfen Schusswaffe nebst Munition verantworten.

Zusatzinformationen

Der Erwerb und der Besitz von Faustmessern oder Schlagringen stellt eine Straftat nach dem Waffengesetz dar, welche mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden kann. Der illegale Besitz scharfer Schusswaffen ohne entsprechende waffenrechtliche Genehmigung (Waffenschein, Waffenbesitzkarte) ist ebenfalls eine Straftat nach dem Waffengesetz und wird mit einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten und maximal fünf Jahren geahndet.

Quelle: Zollfahndungsamt Dresden (ots)

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