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Verfassungsrechtler hält geplanten Rundfunkbeitrag für verfassungswidrig

Archivmeldung vom 05.12.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.12.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: Gerd Altmann  / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Der Hamburger Verfassungs- und Völkerrechtler Ingo von Münch hält den geplanten Rundfunkbeitrag für verfassungswidrig. In einem Beitrag für das Nachrichtenmagazin "Focus" appellierte der ehemalige Kultur- und Wissenschaftssenator der Hansestadt an die Landtagsabgeordneten in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein, der "Zwangsabgabe" nicht zuzustimmen.

"Es wäre eine Sternstunde des Parlamentarismus, wenn wenigstens eines unserer Landesparlamente den Mut besäße, dem Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag nicht zuzustimmen und damit dessen Inkrafttreten zu verhindern", so von Münch. Die Abgeordneten in Düsseldorf stimmen Ende der Woche über den geänderten Staatsvertrag ab, die in Kiel am 14. Dezember. Die Reform macht aus der bisherigen Rundfunkgebühr in Höhe von derzeit 17,98 Euro im Monat den so genannten Rundfunkbeitrag, der pro Wohnung erhoben werden soll - egal ob, wie viele und welche Empfangsgeräte sich darin befinden.

Dies ist laut von Münch "ein unverständlicher Eingriff in die Freiheitssphäre des Bürgers". Schließlich gebe es nicht wenige Menschen, die zwar gern Radio hörten, aber etwa wegen kleiner Kinder Fernsehen ablehnten, so der emeritierte Professor für öffentliches Recht an der Universität Hamburg. Der Rundfunkbeitrag zwinge sie aber, Hörfunk und Fernsehen zu finanzieren. "Hierin liegt ein verfassungsrechtlich unzulässiger Eingriff in das Grundrecht der freien Entfaltung der Persönlichkeit, das vom Bundesverfassungsgericht als allgemeine Handlungsfreiheit verstanden wird", argumentierte von Münch in "Focus".

Während die Ministerpräsidenten den Vertrag aushandelten und unterschrieben, haben sich nach Ansicht von Münchs die Parlamente der Länder "nicht kraftvoll und selbstbewusst genug zu Wort gemeldet". Vor den letzten beiden Abstimmungen dürfe man "die Abgeordneten daran erinnern, dass sie gemäß den Verfassungen ihrer Länder Vertreter des ganzen Volkes sind, aber nicht Vertreter der Rundfunkanstalten". Die deutsche Europa-Abgeordnete Inge Gräßle (CDU) verurteilte in "Focus" diese Praxis als "den Versuch, Hinweise auf mögliche Unregelmäßigkeiten eher zu unterbinden". Vertraulichkeit sei nicht mehr gegeben. "Jeder EU-Beamte ist gewarnt."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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