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Keine Tonaufzeichnung in den Gerichtsgebäuden des Landes Nordrhein-Westfalen

Archivmeldung vom 01.12.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.12.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Das Sicherheitskonzept für die Gerichte und Staatsanwaltschaften in Nordrhein-Westfalen sieht eine akustische Überwachung nicht vor. Dies teilt der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB NRW) heute mit.

Eine vom BLB NRW beauftragte Firma hatte am 17.11.2008 beim Landgericht in Krefeld neue Kameras installiert, die serienmäßig auch über Mikrofone verfügten. Diese Mikrofone waren mit der Installation eines PC, der die Kameras steuert, frühestens am 20.11.2008 irrtümlich aktiviert worden. Nachdem die Gerichtsleitung am Donnerstag, dem 27.11.2008, von der Aktivierung der Audiofunktion erfahren hatte, sind die Kameras in Krefeld noch an diesem Tag abgebaut worden. Eine Aufzeichnung von Gesprächen war in Krefeld nicht möglich, da die dafür erforderliche Software nicht installiert war.

Baugleiche Kameras sind auch bei dem Land- und Amtsgericht Mönchengladbach und dem Amtsgericht in Höxter montiert worden. An diesen Standorten war und ist die Audiofunktion nicht aktiviert. Sie kann auch nicht von der Belegschaft des Gerichts aktiviert werden. Die Audiofunktion ist dauerhaft ausgeschaltet; gleichwohl prüft der BLB NRW derzeit, ob ein Austausch der eingesetzten Kameras vorgenommen werden soll.

Quelle: Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW

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