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Zeitung: Afghanistan Anwalt der Kundus-Kläger ist von Sieg vor Gericht überzeugt

Archivmeldung vom 21.03.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.03.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: berlin-pics  / pixelio.de
Bild: berlin-pics / pixelio.de

Der Bremer Anwalt Karim Popal ist zuversichtlich, dass die Angehörigen der Opfer des Luftangriffs von Kundus den Prozess um Schadenersatz am Bonner Landgericht gewinnen werden. "Ich bin sehr zufrieden", sagte er der in Halle erscheinenden "Mitteldeutschen Zeitung" mit Blick auf die Eröffnung des Verfahrens am Mittwoch. "Mehr kann man am ersten Prozesstag nicht erreichen."

Popal fügte hinzu: "Das Gericht hat entschieden, dass die Klage zulässig ist. Außerdem hat es dem Beklagten aufgetragen, sich substanzieller zu äußern. Die Gegenseite hat weder Argumente vorgebracht, noch konnte sie sich verteidigen. Das einzige, was wir jetzt machen müssen, ist: Wir müssen unsere Zeugen herbringen. Da die klagende Frau niemanden hat, der auf ihre Kinder aufpassen kann, kommen die Kinder mit. Wir werden nachweisen, dass die Opfer tatsächlich Opfer sind." Es sei jedenfalls klar, dass der den Befehl gebende Oberst Georg Klein gegen die Regeln verstoßen habe, "so dass es für die Kläger sehr gut aussieht", so der Anwalt, der selbst afghanischer Herkunft ist. In dem Zivilverfahren verlangt ein Vater von zwei mutmaßlich bei der Bombardierung getöteten Söhnen von der Bundesrepublik 40 000 Euro. Eine Witwe und Mutter von sechs Kindern, die nach Angaben ihrer Anwälte ihren Vater verloren haben, will eine Entschädigung von 50 000 Euro. Der Bombenabwurf hat nach ihrer Ansicht gegen das humanitäre Völkerrecht verstoßen. Die Bundesrepublik sei als Dienstherr des damaligen Kommandeurs zur Zahlung von Schadenersatz und Schmerzensgeld verpflichtet.

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung (ots)

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