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Streits um geöffnetes Busfenster: Rheinbacher muss fünf Monate ins Gefängnis

Archivmeldung vom 27.04.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.04.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Anja Schmitt
Richter, Gericht, Justiz, Urteil, Anklage, Verfahren, Gerichtsverhandlung (Symbolbild)
Richter, Gericht, Justiz, Urteil, Anklage, Verfahren, Gerichtsverhandlung (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Wegen eines heftigen Streites um ein geöffnetes Busfenster muss ein 50-jähriger Rheinbacher für fünf Monate in Haft sowie 1000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Das Bonner Landgericht erklärte am Montag das Urteil für rechtskräftig, wie das russische online Magazin „SNA News“ schreibt.

Weiter ist auf deren deutschen Webseite dazu folgendes zu lesen: "Der Angeklagte war im November 2019 in einem Bus unterwegs nach Rheinbach und hatte mit einem 17-jährigen Schüler darum gestritten, ob das Busfenster im hinteren Teil des Fahrzeugs auf oder zu bleiben solle.

Nachdem der Busfahrer wegen des Streits gestoppt und entschieden hatte, dass das Fenster geschlossen bleiben sollte, hielt sich der Angeklagte nicht an die Anweisung, sondern öffnete das Fenster erneut. Als der Schüler es wieder schließen wollte, griff der Angeklagte ihn an, warf ihn zu Boden, trat wiederholt auf ihn ein - und sprang schließlich mit Wucht auf seinen Brustkorb.

Im Ergebnis erlitt der damals 17-jährige Schüler zahlreiche Arm- und Thorax-Prellungen und war vier Tage krankgeschrieben. Sein Kontrahent wurde vom Amtsgericht Rheinbach zu einer fünfmonatigen Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt. Dagegen legte der 50-Jährige im August 2020 Berufung ein. Er habe in Notwehr gehandelt, erklärte er zur Begründung.

Die Berufungsrichterin jedoch glaubte ihm seine Version nicht: Wenn einer im Mittelgang eines Busses wehrlos auf dem Rücken liege, dann gehe keine Gefahr von ihm aus - und damit gebe es auch keine Notwehrlage. Schließlich musste der Angeklagte die Berufung zurücknehmen. Zudem muss er 1000 Euro Schmerzensgeld an den Schüler zahlen."

Quelle: SNA News (Deutschland)

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