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Tauss-Anwalt: Vorverurteilung meines Mandanten kommt sozialer Exekution nahe

Archivmeldung vom 07.03.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.03.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der Rechtsanwalt des SPD-Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss hat schwere Vorwürfe gegen die Staatsanwaltschaft Karlsruhe erhoben.

"Die Ermittlungsbehörde hat meinen Mandanten in einer Weise vorverurteilt, die einer sozialen Exekution nahe kommt", sagte Tauss' Verteidiger Jan Mönikes dem Berliner "Tagesspiegel am Sonntag" unter Verweis auf die Informationspolitik der Ankläger. Zugleich kündigte er an, der SPD-Politiker werde zu den Kinderporno-Vorwürfen erneut öffentlich Stellung nehmen, nachdem er Einsicht in die Ermittlungsakten genommen habe.

Rechtsanwalt Mönikes hält das Vorgehen der Staatsanwaltschaft für einen Skandal. "Es kann nicht sein, dass die Staatsanwaltschaft in einem derart sensiblen Verfahren aus der Distanz stündlich Wasserstandsmeldungen an die Presse weitergibt, ohne dass dem Angeschuldigten und seinem Verteidiger die Möglichkeit gegeben ist, in der Sache Stellung zu nehmen." So werde ihm und seinem Mandanten erst vom Mittwoch an Einsicht in die Ermittlungsakten gewährt.

Mönikes sagte, das Vorgehen der Staatsanwaltschaft sei auch deshalb ungeheuerlich, weil Tauss seine Bereitschaft erklärt habe, die Vorwürfe nach Einsicht in die Akten in einem Gespräch mit den Ermittlern auszuräumen. Es dränge sich der Verdacht auf, dass "hier jemand zur Strecke gebracht werden soll", sagte Mönikes, der wie Tauss Mitglied der baden-württembergischen SPD ist.

Quelle: Der Tagesspiegel

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