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Urteil: Räumung im Hambacher Forst war rechtswidrig

Archivmeldung vom 08.09.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.09.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Richter, Gericht, Justiz, Urteil, Anklage, Verfahren, Gerichtsverhandlung (Symbolbild)
Richter, Gericht, Justiz, Urteil, Anklage, Verfahren, Gerichtsverhandlung (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Die von der Stadt Kerpen im Herbst 2018 auf Weisung der NRW-Landesregierung durchgeführte Räumung und Beseitigung von Baumhäusern und anderen Anlagen im Hambacher Forst ist rechtswidrig gewesen. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln in einem am Mittwoch verkündeten Urteil.

Aus der Weisung des Ministeriums sei erkennbar, dass die Räumungsaktion letztlich der Entfernung der Braunkohlegegner aus dem Hambacher Forst gedient habe, hieß es zur Begründung. Das aber sei nicht Zweck der angewandten baurechtlichen Regelungen zum Brandschutz, die insofern nur vorgeschoben worden seien.

Überdies sei schon die Bezeichnung der zu beseitigenden Anlagen als "Baumhäuser" unbestimmt, da eine Vielzahl unterschiedlicher Anlagen geräumt und beseitigt worden seien. Zudem sei vor Erteilung der Weisung nicht hinreichend geprüft worden, welche der Anlagen bauliche Anlagen im Rechtssinn seien und damit überhaupt von den Bestimmungen des Brandschutzes erfasst würden, so das Gericht. Gegen das Urteil können die Beteiligten einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen, über den das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden würde (Az.: 23 K 7046/18).

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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