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NRW-Ministerpräsidentin entscheidet über Gnadengesuch für verurteilten Chirurg Broelsch

Archivmeldung vom 12.08.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.08.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Hannelore Kraft Bild: SPD-Landtagsfraktion NRW
Hannelore Kraft Bild: SPD-Landtagsfraktion NRW

NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft muss über das Gnadengesuch für den Essener Star-Chirurgen Christoph Broelsch entscheiden, den das Essener Landgericht wegen Bestechlichkeit, Nötigung und Steuerhinterziehung zu drei Jahren Haft verurteilt hat. Das sagte der Dortmunder Jurist Michael Balke, ein ehemaliger Transplantationspatient des Mediziners,im Gespräch mit der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Samstagausgabe).

Balke hatte sich mit seinem Gnadengesuch für Broelsch zunächst an Bundespräsident Christian Wulff gewandt. In einem Schreiben des Bundespräsidialamtes, das Bahlke gestern erhielt, erklärt sich der Bundespräsident allerdings für nicht zuständig, da das Urteil von einem Landesgericht gesprochen worden sei. Der Broelsch hatte laut dem Urteil des Essener Landgerichts unter anderem Kranken versprochen, sie persönlich zu behandeln, und dafür bis zu 7500 Euro als "Spende" verlangt. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil kürzlich bestätigt.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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