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Verteidiger von Beate Z. erwarten keine Verurteilung wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung

Archivmeldung vom 02.07.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.07.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Das ausgebrannte Haus in Zwickau.
Das ausgebrannte Haus in Zwickau.

Foto: Aka
Lizenz: CC-BY-SA-2.5
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Strafverteidiger von Beate Z. erwarten keine Verurteilung ihrer Mandantin wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung. "Die monatelangen Ermittlungen haben auch nach Auffassung des Bundesgerichtshofes zuletzt nichts wesentlich Neues erbracht", sagte der Koblenzer Wolfgang Stahl der Tageszeitung "Die Welt". Die Bundesanwaltschaft stütze ihren diesbezüglichen Vorwurf auf "wenige objektivierbare Indizien und ein Gebäude aus teilweise möglichen aber keinesfalls zwingenden Schlussfolgerungen".

Stahl ist überzeugt, "dass diese Hypothese in einer Hauptverhandlung nicht bestätigt wird." Neben Bildung einer terroristischen Vereinigung wird Z. der besonders schweren Brandstiftung bezichtigt. Wie die "Welt" aus Ermittlerkreisen erfahren hat, will die Bundesanwaltschaft diesen Vorwurf nun auf versuchten Mord erweitern.

Als Z. am 4. November 2011 das Haus in der Zwickauer Frühlingsstraße anzündete, in dem sie mit ihren Gesinnungsgenossen wohnte, hat sie möglicherweise das Leben einer älteren Dame in der angrenzenden Doppelhaushälfte gefährdet. Hingegen sieht die Bundesanwaltschaft laut dem Bericht offenbar keine Chance mehr, Z. wegen der zehn Morde zu belangen, die der Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) angelastet werden. Im Dezember hatte Generalbundesanwalt Harald Range demgegenüber erklärt: "Wir arbeiten mit Hochdruck daran, ihr eine Beteiligung an den Morden der NSU nachzuweisen."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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