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Bavaria Film zum Rechtsstreit mit der Buchheim Stiftung

Archivmeldung vom 22.11.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.11.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die Buchheim Stiftung hat die Bavaria Film auf Zahlung einer Erlösbeteiligung in Höhe von 670.000 EUR für die Nutzung der Kulisse "Das Boot" im Rahmen der Bavaria Filmtour für die Jahre 2003 / 2004 verklagt.

Das Boot selbst befindet sich im Eigentum der Bavaria Film, streitgegenständlich ist das Nutzungsrecht.

Das erstinstanzliche Urteil wird für den 15.01.2009 erwartet, allerdings hat das Gericht in der Verhandlung am 20.11.2008 zu erkennen gegeben, dass es dazu tendiert, der Klage der Buchheim Stiftung stattzugeben.

Die Bavaria Film nimmt hierzu wie folgt Stellung:

Die seitens Buchheim geforderte Lizenzgebühr entspricht in etwa dem 500-fachen des Branchenüblichen. Sollte das Gericht dieser Forderung stattgeben, muss das Boot als Exponat aus der Bavaria Filmtour entfernt werden. Eine weitere Verwendung hätte für die Bavaria Filmtour, die kostendeckend arbeitet und nicht nach Gewinnmaximierung strebt, ruinöse Folgen.

Wir bedauern diese Konsequenz außerordentlich. Die Bavaria Filmtour erfüllt vor allem satzungsgemäß definierte medienpädagogische Zwecke. Ziel ist es, vor allem jungen Menschen nahe zu bringen, wie Filme entstehen und wirken. Die Erfahrung zeigt, dass Exponate wie "Das Boot" oder der Stammheimer Gefängnistrakt aus "Der Baader-Meinhof-Komplex" dazu führen, dass sich die Besucher mit den dahinter stehenden Themen Drittes Reich und Deutscher Herbst/RAF vertieft auseinandersetzen.

Jährlich besuchen rund  350.000 Menschen die Bavaria Filmtour, davon gut die Hälfte Schüler und Studenten, teils auch aus dem europäischen Ausland.

Quelle: Bavaria Film

 

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