Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Vermischtes VW verzichtet auf irreführende Werbung für Golf GTD

VW verzichtet auf irreführende Werbung für Golf GTD

Archivmeldung vom 10.09.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.09.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) hat ihren Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen die Volkswagen AG wegen irreführender Werbung vor dem Landgericht Braunschweig zurückgenommen.

Der Verzicht erfolgte, da VW versichert hatte, die dem Rechtsstreit zugrundeliegende Werbung für den neuen Golf GTD nicht mehr drucken zu lassen. Auch die parallel verbreitete Internet-Werbung wurde von VW entsprechend geändert.

"Wir haben unser Ziel faktisch erreicht. Die Anzeige, die nach unserer Überzeugung ein Großteil des Publikums missverstehen musste und ja auch sollte, wird nicht mehr veröffentlicht.", sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Die DUH gehe davon aus, dass sich VW an die Zusage halte und in Zukunft auf irreführende Werbung verzichte. "Das viel größere Problem ist damit leider keineswegs gelöst: VW wirbt angesichts von Klima- und Wirtschaftskrise mit der neuen Sparsamkeit seiner Modelle und verkauft gleichzeitig weiter in großer Vielfalt Fahrzeuge, die zu schwer, zu spritdurstig, zu schnell und zu kli-maschädlich sind."

DUH-Anwalt Remo Klinger von der Berliner Kanzlei Geulen & Klinger: "Wir sind überzeugt, dass wir uns in einem Hauptsacheverfahren nach Erstellung eines Sachverstän-digengutachtens vor Gericht durchgesetzt hätten.."

Auslöser des Rechtsstreits war eine Anzeige, in der der neue Golf GTD unter dem Slogan "Ändern Sie nicht Ihren Fahrstil, ändern Sie Ihr Auto" eine Steilküsten-Straße entlang bretterte. Im Anzeigentext wurde für den Diesel-Golf unter anderem mit den Worten geworben, sein "2,0-l-TDI-Dieselmotor mit 125 kW (170 PS) verbraucht kombiniert nur 5,3l/100km. Und das bei einer möglichen Höchstgeschwindigkeit von 222 km/h". Die Aussage war nach Überzeugung der DUH falsch und irreführend, weil der Golf GTD nach Testberichten in Fachzeitschriften im Höchstgeschwindigkeitsbereich nicht 5,3 Liter, sondern deutlich über 10 Liter auf 100 km verbraucht. Das Landgericht äußerte in der mündlichen Verhandlung Zweifel, ob damit eine Irreführung des Verbrauchers einherginge, gab aber auch zu verstehen, dass ein womöglich notwendiges Sachverständigengutachten, das über diese Frage abschließende Klärung bringen würde, erst in einem nachfolgenden Hauptsacheverfahren hätte eingeholt werden können. Dieses erübrigt sich nunmehr.

Quelle: DUH

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte besatz in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige