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Mitfahrdienst Uber will mit Finanzämtern kooperieren

Archivmeldung vom 22.09.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.09.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Screenshot der Webseite von uber.com
Screenshot der Webseite von uber.com

Der Mitfahrdienst Uber will bei der Versteuerung von Fahrentgelten mit den Finanzämtern zusammenarbeiten. "Jeder sollte natürlich seine zusätzlichen Einnahmen auch versteuern", sagte Uber-Deutschland-Chef Fabien Nestmann der "Bild-Zeitung". "In dem Punkt sind wir grundsätzlich zu einer Zusammenarbeit mit den Behörden und Finanzämtern bereit."

Uber vermittelt über sein Internetangebot "UberPOP" in Städten wie Berlin und Frankfurt Fahrgäste an private Fahrer. Nutzer zahlen das Fahrentgelt per Kreditkartenabbuchung direkt an Uber. Davon behält das US-Unternehmen 20 Prozent für sich, der Rest geht an den Fahrer.

In Deutschland geht das Taxigewerbe juristisch gegen Uber vor. Es verlangt, dass auch Uber-Fahrer einen Personenbeförderungsschein benötigen. Uber lehnt dies ab: "Unsere Fahrer brauchen keine Lizenz", sagte Nestmann. "Wir bewegen uns also im Rahmen der Gesetze."

In der vergangenen Woche hatte das Frankfurter Landgericht eine Einstweilige Verfügung gegen Uber aufgehoben. In Deutschland sieht Uber nach den Großstädten auf dem Land weitere Einsatzmöglichkeiten. "Ländliche Regionen sind interessant. In vielen Gebieten ist der öffentliche Nahverkehr schlecht ausgebaut. Diese Lücke könnte Uber schließen", sagte Nestmann zu "Bild". "Mehrere Nutzer könnten sich auf dem Rückweg aus der Stadt oder am Abend ein Auto teilen."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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