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Generalbundesanwalt nimmt 1.119 neue Terrorermittlungen auf

Archivmeldung vom 08.12.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.12.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (Bundesanwaltschaft): Straßenseite
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (Bundesanwaltschaft): Straßenseite

Foto: Voskos
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Im Kampf gegen Terrorismus hat die Generalbundesanwaltschaft seit Jahresbeginn 1.119 Ermittlungsverfahren eingeleitet. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken-Bundestagsabgeordneten Martina Renner hervor, über die das "Redaktionsnetzwerk Deutschland" berichtet. Die Zahlen stammen vom 24. November. Insgesamt 959 Verfahren richten sich gegen vermeintlich islamistische Terroristen, davon 234 gegen mögliche Anhänger der Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS).

Kaum im Fokus der Ermittler steht Terrorismus. "Der Generalbundesanwalt führt gerade einmal sechs Ermittlungsverfahren gegen mutmaßliche rechtsterroristische Gruppen und ihre Unterstützer. Damit richtet sich weniger als ein Prozent aller Terrorismus-Ermittlungen gegen Neonazis, obwohl diese sich bundesländerübergreifend für einen bewaffneten Kampf gegen den demokratischen Rechtsstaat rüsten", sagte die Linken-Politikerin dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland".

"Neonazis horten Sprengstoff und Waffen, führen regelmäßig gemeinsame Wehrsportübungen durch, schießen auf alternative Wohnprojekte und verüben Brand- und Sprengstoffanschläge. Aber der Generalbundesanwalt fühlt sich offensichtlich nicht zuständig für die ganz reale Bedrohung durch bewaffnete Terroristen." Renner erinnerte an den Sprengstoffanschlag auf die Dresdner Fatih Camii-Moschee im September 2016. Damals hätten die Tatverdächtigen versucht, mit Rohrbomben und Brandbeschleunigern die Moschee und die Wohnung des Imams zu sprengen und in Brand zu setzen. Obwohl die Tat typisch rechtsterroristische Züge trage, sei der Generalbundesanwalt untätig geblieben. "Das ist völlig unverständlich", so Renner.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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