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Hamburger Hundegesetz: Politischer Aktionismus auf Kosten der Steuerzahler

Archivmeldung vom 06.08.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.08.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die Hamburger Bürgerschaft wird Mitte September ein von allen Fraktionen getragenes Gesetz über die Haltung von Hunden verabschieden, dessen Umsetzung in wesentlichen Punkten nach Auffassung des Bundesverbandes Praktizierender Tierärzte (bpt) und des Verbandes für das Deutsche Hundewesen (VDH) tierschutzwidrig und finanziell untragbar ist.

Grundsätzlich begrüßen beide Verbände die im Eckpunktepapier für das Hundegesetz vorgesehene generelle Kennzeichnungspflicht und Registrierung in einer Datenbank sowie die Pflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung. Entschieden abzulehnen sind jedoch die Kategorisierung von Hunden in Rasselisten und der generelle Leinenzwang für alle Hunde. Neben den tierschutzwidrigen Einschränkungen eines generellen Leinenzwanges sind nach Ansicht beider Verbände auch die zu erwartenden Kosten für die Bereitstellung der geplanten rd. 80 Auslaufflächen nicht bedacht worden. So muss der Steuerzahler mit einmaligen und laufenden Kosten rechnen für:

1. Einzäunung von 80 Freilaufflächen à 4.000 qm = rd. 1,5 Mio Euro (belegbare Kosten für eine Freilauffläche v. 4.000 qm f. Zäune, Wege, Bänke, Abfallentsorgung etc. = 18.000 bis 19.000 Euro)

2. Gehälter für Sonderordnungsdienst (SOD) = 960.000 Euro/Jahr (mind. 80 Personen, ausgebildet im Ordnungsrecht und Umgang mit Menschen u. Hunden à 1.000 Euro/Monat)

3. 200 Lesegeräte für Mikrochips à 300 Euro = 60.000 Euro (ca. 100 Lesegeräte f. SOD, 100 Geräte f. Polizei, Veterinärämter etc.) Ohne Berücksichtigung der Kosten für Einrichtung und Pflege einer zentralen Datenbank sowie für Pflege und Erhaltung der Freilaufflächen fällt im ersten Jahr somit eine Gesamtsumme in Höhe von mindestens 2,5 Mio. Euro an.

Angesichts der leeren Landeshaushaltskassen stellt sich die Frage, wie das Gesetz finanziert werden soll, zumal es ungewiss ist, ob das Gesetz in dieser Form vor den Verwaltungsgerichten Bestand haben wird. Die Hamburger Bürgerschaft wird dies beantworten müssen. bpt u. VDH appellieren deshalb an die Hamburger Bürgerschaft, die geplante Verabschiedung des Gesetzes zu verschieben. Das gibt Gelegenheit, nochmals über Maßnahmen nachzudenken, die sowohl tierschutzgerecht als auch finanziell tragbar sind.

Quelle: Pressemitteilung Bundesverband Praktizierender Tierärzte e. V

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