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Zu viele Abmeldungen? OÖ-Bildungsdirektion behauptet „Schulpflicht“

Archivmeldung vom 19.07.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.07.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: WB Collage Freepik/Pixabay/Eigenes Werk
Bild: WB Collage Freepik/Pixabay/Eigenes Werk

In einigen oberösterreichischen Volksschulen kursierten zu Schulschluss Infoblätter der Bildungsdirektion OÖ. Die Botschaft: Eltern können ihre Kinder im kommenden Schuljahr nicht mehr vom Unterricht abmelden – es bestehe Schulpflicht! Dies berichtet das Magazin "Wochenblick.at".

Weiter berichtet das Magazin: "In einigen oberösterreichischen Volksschulen kursierten zu Schulschluss Infoblätter der Bildungsdirektion OÖ. Die Botschaft: Eltern können ihre Kinder im kommenden Schuljahr nicht mehr vom Unterricht abmelden – es bestehe Schulpflicht!

Wochenblick hat die Infozettel unter die Lupe genommen. Diese wurden aus dem Konvolut von 42 Seiten der FAQ’s (häufig gestellte Fragen) der Bildungsdirektion OÖ zusammengestellt. Wenn man sich nun die 42 Seiten ansieht, ist man unweigerlich entsetzt. Diese haben es in sich. Keine Spur bleibt von Freiwilligkeit der sogenannten Nasenbohrtests. Im Gegenteil ist sogar von einer Testverpflichtung die Rede. Lediglich die Einverständniserklärung müsse bei Kindern unter 14 Jahren unterschrieben werden, wobei man anscheinend nur mehr der dritten Testung am Freitag widersprechen könnte. An diesem Tag würde sich das Kind dann im Distance-Learning befinden.

Dazu der Auszug aus Seite 18: „Für Schülerinnen und Schüler unter 14 Jahren gilt: Ein Test darf nur dann durchgeführt werden, wenn eine entsprechende Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegt. Die bestehenden Einverständniserklärungen gelten für „regelmäßige Testungen“ an den Schulstandorten. Davon umfasst ist somit auch eine dritte Testung am Freitag. Sollten die Erziehungsberechtigten jedoch einer dritten Testung am Freitag widersprechen, so befinden sich die Schülerinnen und Schüler am Freitag im ortsungebundenen Unterricht (Distance-Learning).“

So sehen die Infoblätter der oberösterreichischen Volksschulen aus. Aus ihnen geht klar hervor, dass in Oberösterreich Schulpflicht bestehe. Eltern könnten ihre Kinder nicht vom Unterricht abmelden (Fotos wurden dem Wochenblick von Eltern zur Verfügung gestellt):

Teilnahme am häuslichen Unterricht gleichwertig

Laut Frage und Antwort auf Seite 38 müssen die Kinder im Herbst die Schule besuchen. Es bestehe Schulpflicht. Diese Aussage dient wohl eher der Verunsicherung der Eltern. Denn in Österreich kann die allgemeine Schulpflicht (Unterrichts-, Bildungspflicht) laut § 11 Abs. 2 durch die Teilnahme am häuslichen Unterricht erfüllt werden, sofern dieser dem Unterricht an einer öffentlichen Schule oder einer Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht mindestens gleichwertig ist und der örtlich zuständigen Bildungsdirektion gemeldet wurde.  Das heißt: Eltern können ihre Kinder im häuslichen Unterricht zuhause unterrichten, sie müssen es der Bildungsdirektion nur melden. Wochenblick berichtete bereits über dieses Thema.

Keine Freiwilligkeit mehr

Das gesamte Dokument befasst sich mit der Regelung des Schulalltags in Bezug auf die Corona-Pandemie, die Maßnahmen und gegebenenfalls Restriktionen. Nach Durchsicht kommt man zu dem Schluss, dass ab Herbst für Eltern und Schüler nicht mehr die Möglichkeit bestehen wird, zwischen Teilnahme an den Tests oder Distance-Learning zu wählen. Darüber wurden bis dato aber weder Eltern noch Schüler informiert. Die Stellungnahme der Bildungsdirektion OÖ ist eher unzufriedenstellend und ausweichend. Eigenartig, denn gleichzeitig werden besagte „Infozettel“ an Schulen verteilt.

Anfrage an die Bildungsdirektion OÖ von Wochenblick

  • Weshalb wird in Ihren FAQ’s (ab 17.05.2021) in keiner Weise mehr die Freiwilligkeit der Selbsttests für Schüler erwähnt?
  • Im Gegenteil, ist von einer Testverpflichtung die Rede. Weshalb ist man, ohne die Eltern zu informieren, von der Teilnahme am Unterricht mit Durchführung von freiwilligen Tests zu einer Testverpflichtung übergegangen?
  • Bedeutet das nun im Umkehrschluss, dass es ab Herbst 2021 (Schuljahr 2021/22) keine Wahlmöglichkeit bzgl. Durchführung der Tests oder „Distance Learning“ für Eltern und Kinder mehr gibt? Muss also jedes Kind, das an einer Schule gemeldet ist, diese Testverpflichtung wahrnehmen?
  • Wenn ja, weshalb werden die Eltern nicht offiziell darüber informiert, dass die Tests nicht mehr freiwillig sind?

Die Stellungnahme der Bildungsdirektion

„Zu den Tests und deren Durchführung wurde immer schon kommuniziert, dass ohne Test, die Schülerinnen und Schüler im Distance-Learning unterrichtet werden. Im Schnitt waren im letzten Semester 1% der Schülerinnen und Schüler im Distance-Learning, da sie diesen Tests nicht zustimmten / ihre Erziehungsberechtigten diesen Tests nicht zustimmten. Wie es hier im Herbst bzw. nächsten Schuljahr weitergeht, dazu wird das BMBWF im August die Entscheidungen treffen. Was wir schon wissen ist, dass es eine zweiwöchige Sicherheitsphase geben wird. Während dieser Wochen werden die Kinder und Jugendliche wieder getestet. Für Informationen zu genaueren Vorgehensweisen bitte ich um Geduld.“

Wenn Sie an dem Thema interessiert sind, bleiben Sie gespannt. Wochenblick bleibt an der Sache dran und sich in in weiteren Artikeln den 42 Seiten der erschreckenden Anleitungen der Bildungsdirektion OÖ widmen."

Quelle: Wochenblick

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