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Energiepreispauschale angewiesen

Archivmeldung vom 08.12.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.12.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Bild: Freepik / WB / Eigenes Werk
Bild: Freepik / WB / Eigenes Werk

Die Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner in Höhe von 300 Euro wurde nunmehr angewiesen und dem Konto gutgeschrieben, auf das auch die regelmäßigen Rentenzahlungen erfolgen. Die Auszahlung erfolgte durch den Renten Service der Deutschen Post AG, die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und die Landwirtschaftliche Alterskasse, so die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin.

Die Energiepreispauschale erhält, wer am 1. Dezember 2022 eine laufende Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezogen hat und in Deutschland lebt. In Ausnahmefällen, in denen die Auszahlung im Dezember nicht möglich war, erfolgt die Überweisung automatisch Anfang Januar 2023. Wer die Energiepreispauschale trotz bestehendem Anspruch nicht erhalten hat, kann ab 9. Januar 2023 bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See einen Antrag auf nachträgliche Auszahlung stellen.

Für telefonische Auskünfte zur Energiepreispauschale ist das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales montags bis donnerstags von 08:00 bis 20:00 Uhr unter der Telefonnummer 030 221 911 001 erreichbar. Darüber hinaus beantworten die Deutsche Rentenversicherung und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf ihren Internetseiten die wichtigsten Fragen zum Thema "Energiepreispauschale". Fragen zur Rentenzahlung beantworten der Renten Service der Deutschen Post AG, die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und die Landwirtschaftliche Alterskasse.

Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund (ots)

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