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Essen/Münster: Unbelehrbar - Shisha-Shop zweimal in sechs Monaten von Zollfahndung durchsucht

Archivmeldung vom 14.06.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.06.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Zoll
Bild: Zoll

Beamte des Zollfahndungsamtes Essen - Dienstsitz Münster durchsuchten am 04.06.2024 zum zweiten Mal innerhalb eines halben Jahres einen Shisha - Shop in Essen. Anlass für beide Durchsuchungen war der Verdacht auf den Verkauf von illegalen Tabakwaren.

Bild: Zoll
Bild: Zoll

Bereits am 17.01.2024 fanden Fahnderinnen und Fahnder des Zollfahndungsamtes Essen bei Durchsuchungen in den zwei Filialen des Shisha Shops insgesamt eine Menge von ca. 100 kg unversteuertem Wasserpfeifentabak, ca. 3.000 Stück unversteuerte nicht verkehrsfähige E - Zigaretten, sowie 88 Dosen Wasserpfeifentabak in unzulässigen Gebinden und stellten diese sicher.

Weitere Ermittlungen führten zu dem Verdacht, dass der Handel mit den unversteuerten Tabakwaren nach der ersten Durchsuchung fortgesetzt wurde. In Folge durchsuchten Beamte des Zollfahndungsamtes Essen - Dienstsitz Münster am 04.06.2024 erneut den Shisha Shop. Dabei stellten die Zollfahnderinnen und Zollfahnder u.a. nochmals 128 Stück unversteuerte nicht verkehrsfähige E - Zigaretten, sowie Materialien zur Herstellung von illegalem Wasserpfeifentabak und etwa 7.000 Euro Bargeld sicher.

Die Ermittlungen des Zollfahndungsamtes Essen - Dienstsitz Münster dauern an.

Zusätzlicher Hinweis:

Seit dem 01. Juli 2022 sind sogenannte Substitute für Tabakwaren (Einweg E-Zigaretten) in Deutschland steuerpflichtig. Die Tabaksteuer beträgt aktuell 0,20 Euro je Milliliter. Zusätzlich dürfen elektronische Zigaretten nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie ein Volumen von höchstens 2 Milliliter nicht überschreiten. Regelmäßig überschreiten die sichergestellten E-Zigaretten die Höchstfüllmenge von 2 ml. Die angegebene Füllmenge/Anzahl der Züge stimmt zudem häufig nicht mit der auf der Packung angegeben Menge überein. Verstöße werden von den Behörden straf- und steuerrechtlich verfolgt.

Quelle: Zollfahndungsamt Essen (ots)

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