Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Vermischtes Meinungsfreiheit gilt nicht bei Kritik an Transen oder dem „dritten Geschlecht“

Meinungsfreiheit gilt nicht bei Kritik an Transen oder dem „dritten Geschlecht“

Archivmeldung vom 11.05.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.05.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Meinungsfreiheit gilt nicht bei Kritik an Transen oder dem „dritten Geschlecht“
Meinungsfreiheit gilt nicht bei Kritik an Transen oder dem „dritten Geschlecht“

Bild: flickr.com/ Andy Phelan (CC BY-ND 2.0)

Wenn Männer sich schminken, Frauenbekleidung, oder hochhackige Schuhe tragen, werden sie keine Frauen, schrieb eine Amerikanerin, Maya Forstater auf Twitter. Die 45-jährige Frau kritisierte den Vorschlag der US-Regierung, wonach die Menschen frei bestimmen könnten, dass sie zum „neutralen Geschlecht” gehören.

Laut Forstater sollte man Transen im Straffall nicht ins Frauengefängsnis stecken und ihnen nicht erlauben, weibliche Umkleideräume zu benutzen. Die umoperierten, kastrierten Männer sollten nicht zu weiblichen Sportmannschaften gehören, da sie damit die Intimspäre und Sicherheit der Frauen bedrohen.

Die US-Steuerexpertin verriet, dass sie von der HR-Gruppe ihrer Firma folgeneden Brief erhielt: „Ihre Kollegen sorgen sich ob der von Forstater geteilten Gedanken über die Transgender. Mehrere sagten, dass sie Ihre Meinung für beleidigend und intolerant finden.“ (Auszug)

Obwohl in einer firmeninternen Untersuchung klar wurde, dass Forstater nicht gegen Firmenrichtlinien verstoßen hatte, entschied die Firemenführung, ihren Arbeitsvertrag nicht zu verlängern. Forstater erwägt nun einen Prozess gegen ihren Arbeitgeber, da er sie wegen ihrer persönlichen Meinung, die sie auf Twitter geteilt hatte, feuerte.

Quelle: Unser Mitteleuropa

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte ossi in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige