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NRW überwacht nur sechs Personen per Fußfessel - deutschlandweit 110 Fälle

Archivmeldung vom 13.08.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.08.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Fußfessel
Fußfessel

Bild: Bundesregierung Internetseite

Im Juli 2019 wurden in Nordrhein-Westfalen nur sechs Personen mithilfe einer elektronischen Fußfessel überwacht. Das teilte das hessische Justizministerium auf Anfrage der Düsseldorfer "Rheinischen Post" mit.

Die bundesweite Fußfessel-Überwachungsstelle ist in Hessen angesiedelt. Insgesamt wurden den Angaben zufolge in Deutschland im vergangenen Monat 110 sogenannte Probanden überwacht. Bayern ließ mit 31 die meisten Fußfesselträger überwachen, gefolgt von Sachsen (15), Mecklenburg-Vorpommern (13), Baden-Württemberg und Hessen (je 12), NRW (6), Niedersachsen (4), Sachsen-Anhalt und Thüringen (je 3), Hamburg, Berlin, Brandenburg und Rheinland-Pfalz (je 2) sowie Schleswig-Holstein, dem Saarland und Bremen (je 1).

Die meisten "Probanden" wurden im Juli wegen Sexualdelikten (78) oder Gewaltdelikten (29) überwacht. Nur zwei Personen wurden in NRW in der ersten Jahreshälfte auf der Grundlage des neuen Polizeigesetzes per Fußfessel kontrolliert, wie das NRW-Innenministerium der Zeitung mitteilte. Anders als die Justiz, die das Instrument bei verurteilten Straftätern schon länger anwenden darf, ermöglicht das neue Polizeigesetz den Einsatz auch vorbeugend, um potenzielle Terroristen und Stalker von Straftaten abzuhalten.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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