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Keine Waffen bei Razzia in Islamistenszene gefunden

Archivmeldung vom 05.02.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.02.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Logo des Bundesamts für Verfassungsschutz
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Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Bei den Razzien in der Islamistenszene von Berlin, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen haben die Ermittler keine gefährlichen Gegenstände wie Sprengstoff oder Waffen gefunden. Das teilte die Generalstaatsanwaltschaft Berlin am Freitagnachmittag mit.

Zu den Ermittlungen sei es aufgrund eines Hinweises des Bundesamtes für Verfassungsschutzes (BfV) gekommen. Nach ersten Informationen im Dezember übermittelte das BfV am 10. Januar 2016 einen konkreten Hinweis, wonach Informationen vorlägen, dass es sich bei den darin genannten Personen um Unterstützer der Islamitisch-terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat" (IS) handele und diese möglicherweise in Anschlagsplanungen in Berlin involviert seien. Hinweise auf einen konkreten Ort in Berlin liegen der Polizei und Generalstaatsanwaltschaft bislang nicht vor. Dieser Hinweis wurde von den ermittelnden Behörden nach eigenen Angaben dennoch "sehr ernst" genommen. Bei den folgenden Überwachungsmaßnahmen wurde festgestellt, dass die Betroffenen sich sehr auffällig und konspirativ verhielten.

In Abwägung zwischen einer möglichen Anschlagsgefahr, dem Entdeckungsrisiko der verdeckten Ermittlungsmaßnahmen durch die Beschuldigten und der Aussicht, durch diese Maßnahmen weitere Beweise zu gewinnen, wurde entschieden, in die offene Phase überzugehen. Dabei waren von den insgesamt 450 Polizisten etwa 300 Beamte in Berlin eingesetzt. Bei den richterlich angeordneten Durchsuchungen der Wohnungen und Arbeitsstätten stellten die Ermittler Datenträger in großer Menge, Dokumente, Unterlagen sowie Mobiltelefone sicher. Bisherigen Erkenntnissen zufolge reiste der in Berlin überprüfte 30-Jährige Tatverdächtige bereits im Frühjahr 2004 in Deutschland ein und besitzt derzeit eine befristete Aufenthaltsgenehmigung.

Der wegen Urkundenfälschung mit Haftbefehl gesuchte 49-Jährige war unter abweichenden Personalien seit dem Jahr 2000 in Berlin bekannt. Er hatte 2013 Deutschland verlassen und ist ein Jahr später mit falschen französischen Personalien zurückgekehrt. Danach trat er mehrfach unter unterschiedlichen Identitäten auf. Ihm wurde am heutigen Tag von einem Ermittlungsrichter der Haftbefehl wegen Urkundenfälschung verkündet, so die Ermittler.

Der in einer Flüchtlingsunterkunft in NRW festgenommene 34-jährige Algerier war gemeinsam mit seiner Familie Ende des vergangenen Jahres nach Deutschland eingereist und hatte mit syrischen Personalien einen Asylantrag gestellt. Er soll zuvor in Syrien militärisch ausgebildet worden sein. Da gegen seine 27-jährige Ehefrau ebenfalls ein internationaler Haftbefehl bestand, wurde auch sie festgenommen. Dem in einer Flüchtlingsunterkunft in Niedersachsen überprüften 25-Jährigen konnten Kontakte nach Belgien nachgewiesen werden. Allen Personen wurden Vernehmungsangebote unterbreitet, die teilweise angenommen wurden.

Generalstaatsanwaltschaft und Landeskriminalamt Berlin hatten am Donnerstag vier Wohnungen und zwei Arbeitsstellen in Berlin durchsucht. Zeitgleich fanden Durchsuchungen durch Länderpolizeien in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen statt. Die Ermittlungen richten sich gegen vier Personen der Islamistenszene wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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