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"Sachsensumpf": Reporter ohne Grenzen fordert Freispruch im Dresdner Journalistenprozess

Archivmeldung vom 09.11.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.11.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Blick von Norden aus Richtung Sachsenplatz auf das Amtsgerichtsgebäude, in dem das Landgericht Dresden untergebracht ist
Blick von Norden aus Richtung Sachsenplatz auf das Amtsgerichtsgebäude, in dem das Landgericht Dresden untergebracht ist

Foto: X-Weinzar
Lizenz: CC-BY-SA-2.5
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Am kommenden Dienstag (13. November) beginnt im Dresdner Journalistenprozess die Verhandlung in zweiter Instanz vor dem Landgericht Dresden. Im August 2010 waren die freien Journalisten Thomas Datt und Arndt Ginzel nach Artikeln über den so genannten Sachsensumpf wegen "übler Nachrede" verurteilt worden. Reporter ohne Grenzen kritisierte dieses Urteil heftig. "Wir dürfen nicht zulassen, dass die Justiz unliebsame Journalisten durch Strafverfahren einschüchtert und fordern einen Freispruch für Datt und Ginzel", sagte ROG-Geschäftsführer Christian Mihr bei einer Pressekonferenz am Freitagvormittag in Dresden.

"Es geht in diesem Prozess ganz offensichtlich nicht darum, diejenigen zu schützen, über die berichtet wurde. Vielmehr sollen kritische Journalisten bestraft werden", sagte Christian Mihr. Anders ließe sich nicht erklären, dass bisher nur straf-, nicht aber presserechtlich gegen Datt und Ginzel vorgegangen wurde. Die umstrittenen Artikel stehen deshalb nach wie vor für jeden sichtbar im Internet.

Auf Zeit Online hatten Thomas Datt und Arndt Ginzel im Juni 2008 über Rotlichtvorwürfe gegen hohe Justizbeamte in Sachsen und Unklarheiten bei den Ermittlungen zum Leipziger Minderjährigenbordell "Jasmin" berichtet (http://bit.ly/ce1WwS). Sie hatten die Arbeit einzelner Polizisten hinterfragt, die sich durch den Artikel jedoch nach eigenen Angaben nicht ihn ihrer Ehre verletzt fühlten und sich weigerten, Anzeige zu erstatten. Dies tat der damalige Leipziger Polizeipräsident Medienberichten zufolge erst nach Intervention des sächsischen Innenministeriums.

Datt und Ginzel wurden daraufhin im August 2010 zu je 2500 Euro Geldstrafe verurteilt. Wegen eines weiteren Artikels im Nachrichtenmagazin Der Spiegel (http://bit.ly/SF6Yoz) sprach der zuständige Richter die Journalisten frei, forderte aber, sie hätten die Quellen ihrer Recherchen offenlegen müssen.

"Das sind schwerwiegende Eingriffe in die Pressefreiheit", sagte ROG-Geschäftsführer Christian Mihr. "Alles andere als ein Freispruch wäre ein fatales Signal an Journalisten, die politische und gesellschaftliche Missstände aufdecken. Und das ist und bleibt eine der wichtigsten Aufgaben der Medien."

Quelle: Reporter ohne Grenzen e.V. (ots)

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