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Menschenrechtsgericht billigt deutsches Inzestverbot

Archivmeldung vom 12.04.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.04.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Gebäude des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Straßburg
Gebäude des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Straßburg

Foto: Fred Schaerli
Lizenz: CC-BY-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Das in Deutschland geltende Inzestverbot für Geschwister stellt keinen Verstoß gegen das Grundrecht auf den Schutz des Familienlebens dar. Das urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am Donnerstag in Straßburg.

Die Richter wiesen damit die Beschwerde eines heute 35-jährigen Mannes aus Leipzig ab, der eine jahrelange Beziehung mit seiner heute 28-jährigen Schwester hatte. Der Mann war 2004 aufgrund des Verstoßes gegen den Paragrafen 173 des Strafgesetzbuchs, der "Beischlaf zwischen Verwandten" unter Strafe stellt, zu mehr als einem Jahr Haft verurteilt worden. Der Kläger war in einer Pflegefamilie aufgewachsen und hatte seine leibliche Schwester erst mit 24 Jahren kennengelernt. Aus der späteren Beziehung stammen vier Kinder, von denen zwei behindert sind.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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