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WhatsApp-Nachricht mit geplantem Anschlag beim Zissel ist Falschmeldung

Archivmeldung vom 29.07.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.07.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Gabi Schoenemann / pixelio.de
Bild: Gabi Schoenemann / pixelio.de

Die Kasseler Polizei wurde gestern und heute mehrfach von besorgten Bürgern kontaktiert, die über den Nachrichtendienst WhatsApp eine Information bekommen haben, in der vor einem geplanten Anschlag auf dem bevorstehenden Kasseler Volksfest Zissel gewarnt wird.

Die Ermittlungen führten zu einem 37 Jahre alten Verfasser aus Kassel, der seine angeblich gehörten Aussagen relativierte. Dem Polizeipräsidium Nordhessen liegen keine Hinweise zu Planungen oder Vorbereitungen eines Anschlages vor. Weder im Hinblick auf den bevorstehenden Zissel noch zu irgendeiner Veranstaltung im Dienstbereich des Polizeipräsidiums Nordhessen.

Der 37-Jährige hatte am gestrigen Donnerstag eine Nachricht verfasst, in der er schrieb, dass er von einem geplanten Anschlag beim Zissel gehört habe. Im weiteren Chatverlauf behauptet der Verfasser, die Information von einem Polizisten zu haben. Auch eine dritte Person soll dies von einem anderen Polizeibeamten gehört haben.

Die Ermittlungen führten am heutigen Freitagmittag zu dem 37-Jährigen, der zu den getätigten Aussagen befragt wurde. Dabei stellte sich schnell heraus, dass es sich um eine völlig haltlose und jeder Grundlage entbehrende Nachricht handelt, die sich aus dem sogenannten Stille-Post-Effekt generierte. Auch die anderen im Chatverlauf benannten Personen sind ermittelt und befragt worden. Dabei zeigte sich, dass einer der benannten Beamten überhaupt nicht existent ist und zu dem anderen schon länger kein Kontakt besteht.

Die Polizei rät in diesem Zusammenhang, Meldungen nicht einfach ungeprüft weiterzuleiten. Sollten konkrete Hinweise auf bevorstehende Straftaten vorliegen, informieren Sie die Polizei. Nicht nur beim Verfassen von Falschmeldungen sondern auch beim Weiterleiten kann man sich strafbar machen.


Quelle: Polizeipräsidium Nordhessen - Kassel (ots)

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