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Steuerbescheid fehlerhaft? Einspruch beim Finanzamt!

Archivmeldung vom 12.05.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.05.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Jede zweite Steuerfestsetzung ist fehlerhaft. Einspruch einzulegen ist ganz einfach - und sehr oft erfolgreich!

In diesen Tagen trudeln die ersten Einkommensteuerbescheide für das Jahr 2011 ins Haus. Da bei manchen Finanzämtern jede zweite Steuerfestsetzung fehlerhaft ist, haben Einsprüche vielfach gute Erfolgsaussichten. Laut amtlicher Statistik werden zwei von drei Einsprüchen durchgewunken! Kosten fallen nicht an, das Risiko ist gering. Sogar eigene Fehler und Versäumnisse lassen sich durch einen Widerspruch nachträglich korrigieren.

Mehr dazu:

Steuerbescheid fehlerhaft? Einspruch beim Finanzamt! http://www.akademie.de/wissen/einspruch-beim-finanzamt

Quelle: akademie.de (pressrelations)

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