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Bericht: Ermittlungsfehler im Fall Lügde

Archivmeldung vom 12.12.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.12.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Sanduhr, warten
Sanduhr, warten

Bild:pixabay

Im Missbrauchsfall Lügde haben sich Polizei und Justiz bei ihrem Vorgehen gegen einen der Täter offenbar zu viel Zeit gelassen. Die verzögerten Ermittlungen hätten vermutlich Übergriffe auf Kinder begünstigt, berichtet der "Spiegel" unter Berufung auf Ermittlungsakten.

Im Dezember 2018 war zunächst ein Dauercamper verhaftet worden, danach erhärtete sich auch der Verdacht gegen seinen Komplizen. Gegen diesen hatte es bis dahin bereits zwei Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs gegeben. Die Polizei Lippe hatte laut "Spiegel" Mitte Dezember Informationen, wonach im Wohnwagen des Komplizen regelmäßig Kinder übernachteten. Überdies habe ein Mädchen am 19. Dezember deutliche Hinweise auf mögliche Übergriffe durch ihn geliefert. Ein Zugriff sei trotzdem zunächst nicht passiert, Kontakte zwischen ihm und Kindern wurden offenbar nicht unterbunden.

Zwischen Weihnachten und Silvester habe der Mann nachweislich zwei Kinder in seinem Wohnwagen missbraucht, schreibt das Magazin weiter. Später erließ das Amtsgericht Detmold zwar einen Durchsuchungsbeschluss, der aber offenbar nicht an die zuständige Kreispolizeibehörde Lippe gefaxt und daher nicht umgesetzt wurde. Erst am 11. Januar 2019 durchsuchten die Einsatzkräfte den Wohnwagen und vollstreckten den Haftbefehl - obwohl die Voraussetzungen dafür wohl schon im Dezember gegeben waren. "Es ist unerträglich, dass der Täter seine Taten noch drei weitere Wochen lang fortsetzen konnte", sagte Andreas Bialas, SPD-Landtagsabgeordneter und Mitglied des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses "Kindesmissbrauch". Die Polizei Lippe ging laut Magazin auf Fragen zum Sachverhalt nicht ein. Die Täter wurden 2019 vom Landgericht Detmold zu 13 bzw. 12 Jahren Gefängnis verurteilt, mit anschließender Sicherungsverwahrung.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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