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Prozeßbericht vom letzten Verhandlungstag gegen den König von Deutschland in der 2. Instanz am LG Dessau-Roßlau - Es geht in die Verlängerung

Archivmeldung vom 22.07.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.07.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Peter I, König von Deutschland (2017), Bürgerlich: Peter Fitzek
Peter I, König von Deutschland (2017), Bürgerlich: Peter Fitzek

Bild: Königreich Deutschland / Ott

Auf der Internetseite des Königreich Deutschlands findet sich der folgende Prozessbericht vom 19.07.17 am Landgericht Dessau-Roßlau gegen Peter I, bürgerlich Peter Fitzek, woraus zu entnehmen ist, dass der Prozess in die Verlängerung geht: "Der allgemeinen heutigen Erwartung des Publikums und der Verteidigung, daß der Prozess heute durch die Urteilsverkündung zu Ende ginge, wurde überraschender Weise nicht entsprochen."

Weiter berichtet das Königreich Deutschland: "Nachdem die Staatsanwältin zu den fünf von Peter gestellten Beweisanträgen Stellung bezogen hatte, zogen sich Richterin und Schöffen zur Beratung für ein paar Minuten zurück. Es folgten drei Beschlüsse seitens der Richterin, in denen sie einige Beweismittel und Anträge der Verteidigung zurückwies.

Insbesondere der Beweisantrag, in welchem die legitime Gründung des Königreiches belegt wird, wurde von der Richterin als unzulässig zurückgewiesen. Schon die Staatsanwaltschaft betrachtete diesen Beweisantrag in ihrer Stellungnahme als „Rechtsfrage“, was die Richterin mit gleichem Wortlaut bestätigte. Hierfür erwähnte sie ein BGH-Urteil, welches besage, dass Rechtsfragen nicht Gegenstand von Beweisanträgen sein können.

Nachdem es erneute Unstimmigkeiten hinsichtlich eines Dienstsiegels auf Peters paraguayanischen Autoführerscheines gab, bat Peter um ein Gespräch mit seinem Anwalt.

Im Anschluss verkündete die Richterin, dass die Urteilsverkündung am 10. August 2017 stattfinden soll.

Nach einer abschließenden mündlichen Bestandsaufnahme der Richterin von Peters beruflichem und privatem Werdegang und Einkommensquellen bis zum heutigen Tage sowie dem verfahrensüblichen Vortragen vorangegangener rechtsgültiger Urteile, gab es noch einen Versuch der Verteidigung, einen weiteren Beweisantrag bezüglich eines wohl vorhandenen aber bisher verschollenen, da konfiszierten, zweiten paraguayanischen Autoführerscheines zu stellen.

In diesem Zusammenhang kam eine anfangs harmlos scheinende, aber sehr interessante Frage der Staatsanwältin hinsichtlich der Ausstellungsvoraussetzungen eines Führerscheines für einen Deutschen in Paraguay auf. Hier hakte die Verteidigung ein, die in dieser Frage – bzw. Darstellung der Staatsanwaltschaft einen „rechtsirrigen“ Sachverhalt konstatierte, der wohl so nicht funktionieren kann, bzw. zumindest ernste Fragen aufwirft.

Durch den Wortwechsel zwischen Anklage und Verteidigung aufgeschreckt und sichtlich irritiert bezüglich der Rückfrage des Verteidigers an die Staatsanwaltschaft, beendete die Richterin die Sitzung des 6. Verhandlungstages kurzerhand nach knapp zwei Stunden."

Quelle: Königreich Deutschland

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