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Asylbewerberleistungen: 15,0 % mehr Leistungsempfänger/-innen im Jahr 2012

Archivmeldung vom 12.09.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.09.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Behördenschild des StatistischesnBundesamtes. Bild: Kandschwar / wikipedia.org
Behördenschild des StatistischesnBundesamtes. Bild: Kandschwar / wikipedia.org

165 244 Personen bezogen zum Jahresende 2012 in Deutschland Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Gegenüber dem Vorjahr war das ein Plus von 15 %. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, ist damit die Zahl der Regelleistungsempfänger/innen nach dem AsylbLG zum dritten Mal in Folge gestiegen. Zuvor war sie nach ihrem Höchststand im Jahr 1996 mit 489 742 Hilfebeziehenden bis 2009 stetig auf 121 235 Leistungsbezieher zurückgegangen.

2012 waren drei Fünftel (60 %) der Empfänger männlich. 31 % der Leistungsbezieher waren noch nicht volljährig, 67 % waren im Alter zwischen 18 und 64 Jahren und 2 % waren bereits 65 Jahre oder älter.

45 % der Regelleistungsempfänger stammten 2012 aus Asien, 36 % aus Europa und 13 % aus Afrika. Bei 5 % war die Herkunft ungeklärt. Die 74 655 asiatischen Leistungsbezieher besaßen vorwiegend eine afghanische (15 227 Personen), irakische (11 412 Personen) oder iranische Staatsangehörigkeit (7 907 Personen). Von den 59 718 europäischen Leistungsempfängern war mit 31 927 Personen die Mehrzahl im Besitz eines serbischen, kosovarischen oder montenegrinischen Passes oder eines Passes der Vorgängerstaaten (Bundesrepublik Jugoslawien beziehungsweise Serbien und Montenegro). 7 568 Hilfebezieher stammten aus der Russischen Föderation und 7 487 aus der Türkei.

Die Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sollen den Lebensbedarf der Leistungsberechtigten an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege sowie Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts im notwendigen Umfang vorrangig in Form von Sachleistungen decken. Zur Deckung der persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens erhalten die Leistungsempfänger zusätzlich einen monatlichen Geldbetrag (Taschengeld).

Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen nach § 2 AsylbLG werden den Leistungsberechtigten anstelle der vorgenannten Grundleistungen erhöhte Sätze in Form der Hilfe zum Lebensunterhalt entsprechend den Leistungen des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) gewährt. 2012 erhielten knapp vier Fünftel (78 %) der Regelleistungsempfänger Grundleistungen, gut ein Fünftel (22 %) erhielt Hilfe zum Lebensunterhalt.

Neben den Regelleistungen können nach dem AsylbLG besondere Leistungen in speziellen Bedarfssituationen gewährt werden, etwa bei Krankheit, Schwangerschaft oder Geburt. 2012 erhielten 46 999 Personen besondere Leistungen, die zumeist parallel zu den Regelleistungen erbracht wurden. Darunter waren 854 Empfänger, die ausschließlich Anspruch auf besondere Leistungen hatten.

2012 gab der Staat rund 1,1 Milliarden Euro brutto für Leistungen nach dem AsylbLG aus. Das waren 20,7 % mehr als im Vorjahr. 74 % der Ausgaben wurden für Regelleistungen verwendet, 26 % für besondere Leistungen.

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)

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