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Richterbundvorsitzender sieht Defizit bei Aufarbeitung von Fehlurteilen

Archivmeldung vom 11.05.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.05.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thorben Wengert  / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Jens Gnisa (52), der neue Vorsitzende des Deutschen Richterbundes (DRB), bemängelt Defizite bei der Aufarbeitung von Fehlurteilen. »Es gibt Fehlurteile, aber bei der Richterschaft kommt nie die Information an, wie es dazu kommen konnte«, sagte Gnisa dem Westfalen-Blatt(Donnerstagsausgabe). Es fehle an einer wissenschaftlichen Untersuchung solcher Fälle, um falschen Urteilen vorbeugen zu können, erklärte der DRB-Vorsitzende, der zugleich Direktor des Bielefelder Amtsgerichts ist. Gnisa sagte: »Das einzige, was wir zu diesem Thema im Studium gelernt haben, war, dass falsche Geständnisse häufig zu Fehlurteilen führen. Es gibt aber bestimmt noch andere Ursachen.«

Der neue Richterbundpräsident sprach sich vehement gegen Kameras bei Gerichtsverhandlungen aus. »Es gibt Überlegungen des Gesetzgebers, zumindest Prozesse von zeitgeschichtlicher Relevanz aufzuzeichnen, aber das lehnen wir strikt ab. Kameras erschweren die Wahrheitsfindung erheblich.« Denn Angeklagte, Opfer und Zeugen würden mit Sicherheit gehemmt, sagte Gnisa. Man können allenfalls darüber diskutieren, Kameras bei Urteilsverkündungen zuzulassen.

Es sei kontraproduktiv, dass Politiker nach spektakulären Verbrechen immer gleich nach schärferen Gesetzen riefen, erklärte Gnisa. »Das untergräbt die Autorität der Justiz, weil es den Eindruck vermittelt, dass unsere Gesetze nichts taugen. Das ist aber nicht so. Ich kann mich an keinen einzigen Prozess erinnern, in dem ich der Meinung gewesen wäre, der Strafrahmen des Gesetzes reiche nicht aus.« Falsch sei auch die weit verbreitete Vorstellung, dass ein Verbrechensopfer generell eine möglichst harte Strafe wolle. »Die meisten Opfer möchten vor allem eine Entschuldigung des Täters, eine menschliche Regung. Wenn dann vom Täter nichts kommt, ist das natürlich besonders verletzend. Aber darauf haben wir keinen Einfluss«, sagte Gnisa der Zeitung weiter.

Quelle: Westfalen-Blatt (ots)

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