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NS-Kriegsverbrechen: Demjanjuk wird trotz Verurteilung aus Haft entlassen

Archivmeldung vom 12.05.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.05.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
John Demjanjuk Bild: de.wikipedia.org
John Demjanjuk Bild: de.wikipedia.org

Nach der Verurteilung des NS-Kriegsverbrechers John Demjanjuk zu fünf Jahren Haft hat das Münchner Landgericht angekündigt, den 91-Jährigen aus der Haft zu entlassen. Die Richter begründeten die Entscheidung mit dem Alter des Angeklagten und damit, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig sei.

Im vermutlich letzten großen NS-Kriegsverbrecherprozess in Deutschland ist der Angeklagte am Donnerstag zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der gebürtige Ukrainer im Jahr 1943 als KZ-Wachmann im deutschen Vernichtungslager Sobibor an der Ermordung von rund 27.900 Juden beteiligt war. Demjanjuks Verteidigung sah hingegen weder einen Beweis für eine Anwesenheit des Ukrainers in Sobibor noch für die Beteiligung an NS-Verbrechen. Demjanjuk lebte nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs lange in den Vereinigten Staaten. Er war im Mai 2009 von den USA ausgeliefert worden und befand sich seitdem in München in Untersuchungshaft.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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