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Kölner Verdächtiger soll biologische Waffen hergestellt haben

Archivmeldung vom 14.06.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.06.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Biohazard, Symbol für Gefahren durch biologische Erreger
Biohazard, Symbol für Gefahren durch biologische Erreger

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Nach dem Giftfund in Köln hat die Bundesanwaltschaft am Mittwoch einen Haftbefehl gegen den 29-jährigen tunesischen Verdächtigen erwirkt. Er sei dringend verdächtig, vorsätzlich biologische Waffen hergestellt zu haben, teilte die Bundesanwaltschaft am Donnerstag in Karlsruhe mit. Darüber hinaus bestehe gegen ihn der Anfangsverdacht für die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat.

Dem Tunesier wird vorgeworfen, ab Mitte Mai 2018 damit begonnen zu haben, die für die Gewinnung von Rizin notwendigen Gerätschaften und Substanzen zu beschaffen. Unter anderem habe er bei einem Internetversandhändler 1.000 Rizinussamen sowie eine elektrische Kaffeemühle erworben, so die Ermittler. Anfang Juni 2018 setzte der Beschuldigte sein Vorhaben demnach um und stellte erfolgreich Rizin her. Dieses konnte bei dem Beschuldigten sichergestellt werden. Inwiefern er Rizin zur Begehung eines islamistisch motivierten Anschlags in Deutschland einzusetzen erwogen hat, war zunächst unklar. Vor diesem Hintergrund bestehe derzeit kein dringender Tatverdacht wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, teilte die Bundesanwaltschaft weiter mit. Anhaltspunkte für eine mitgliedschaftliche Einbindung des Tunesiers in eine terroristische Vereinigung sowie eine nach Ort und Zeitpunkt konkretisierte Anschlagsplanung bestehen demnach nicht.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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