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Wende im Fall Haub: Familie will verschollenen Tengelmann-Chef für tot erklären lassen

Archivmeldung vom 02.02.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.02.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Vertrag / Bedingungen / Unterschreiben (Symbolbild)
Vertrag / Bedingungen / Unterschreiben (Symbolbild)

Bild: Petra Bork / pixelio.de

Wende im Fall des verschollenen Tengelmann-Chefs Karl-Erivan Haub: Am Montag haben sich auch Ehefrau Katrin und die Zwillinge Viktoria und Erivan den bereits laufenden Anträgen auf Todeserklärung angeschlossen. Das bestätigte ein Sprecher des Amtsgerichts Köln der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung, Onlineausgabe.

Bis zuletzt hatte es die Familie abgelehnt, den Ehemann und Vater, der am 7. April 2018 nicht von einer Bergtour in der Schweiz zurückgekehrt war, für tot erklären zu lassen. Seine Leiche wurde nie gefunden.

Im Streit um das Erbe von Karl-Erivan Haub hatten im Oktober 2020 der alleinige Tengelmann-Chef Christian Haub, sein Bruder Georg und die Firma das Aufgebotsverfahren in Gang gesetzt. Nach Berichten über Spekulationen, Karl-Erivan Haub könne noch leben, hatte Georg Haub seinen Antrag auf Todeserklärung Ende Dezember plötzlich zurückgezogen.

Im Oktober noch hatte die Familie von Katrin Haub das Vorgehen der Verwandten und des Unternehmens scharf kritisiert. Gegenüber der WAZ hatte sie erklärt: "Den Antrag, den eigenen verschollenen Ehemann für tot erklären zu lassen, wird niemand leichten Herzens stellen. Nicht ohne Grund räumt das Gesetz für die Stellung eines Antrags auf Todeserklärung eine Frist von zehn Jahren ein. Es ist sehr befremdlich, dass sich jemand Drittes anmaßt, eine solche Entscheidung für unsere Familie treffen zu wollen."

Nun die Wende. Auf Anfrage teilte der Kölner Amtsrichter Maurits Steinebach mit: "Die Ehefrau Katrin Haub und die beiden Kinder Viktoria und Erivan Haub sind gestern neben den bisherigen Antragstellern in das Verfahren eingetreten. Sie erhalten dadurch die rechtliche Stellung von Antragstellern nach Paragraph 17 des Verschollenheitsgesetzes." Zuvor hatte das Gericht der Familie eine Frist bis zum 31. Januar gesetzt, sich zu dem Verfahren zu erklären. Deren Anwälte hatten daraufhin Akteneinsicht beantragt.

Quelle: Westdeutsche Allgemeine Zeitung (ots)

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