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Staatsanwalt klagt mutmaßlichen Wehrhahn-Attentäter an

Archivmeldung vom 07.12.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.12.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: berlin-pics / pixelio.de
Bild: berlin-pics / pixelio.de

Gut 17 Jahre nach dem Sprengstoffanschlag an der S-Bahnhaltestelle Düsseldorf-Wehrhahn hat die Staatsanwaltschaft gegen den mutmaßlichen Bombenleger Ralf S. Anklage erhoben.

Wie der "Kölner Stadt-Anzeiger" (Freitag-Ausgabe) erfuhr, soll sich der 51-jährige Neo-Nazi wegen versuchten Mordes und der Herbeiführung eines Sprengstoffanschlages vor dem Düsseldorfer Schwurgericht verantworten. Erkenntnissen der Ankläger zufolge wollte der rechtsradikale Militaria-Händler offenbar aus Fremdenhass ein blutiges Fanal setzen. Weiteren Recherchen zufolge soll der Terrorverdächtige kurz nach dem Attentat Sven Skoda, eine berühmt-berüchtigte Nazi-Größe im Rheinland, um ein Alibi für die Tatzeit gebeten haben, was dieser aber bestreitet. Auch bezeichnete Ralf S. in einem Telefonat "die Wehrhahnsache" nach der Geburt seiner drei Kinder als vierten Glücksfall. Seine Gesinnung beweist ferner folgende Begebenheit: Im Zuge einer Diskussion über das Thema Abtreibung erläuterte S. einer Bekannten, dass derjenige kein Mörder sein könne, der ungeborenes Leben auslösche: "Deshalb ist das ja auch nur Abtreibung, was ich gemacht habe." So verhöhnte er nach Ansicht der Ankläger eine Sprachschülerin, die durch den Anschlag ihr ungeborenes Kind verlor. Bereits kurz nach dem Anschlag im Juli 2000 galt der Düsseldorfer Neo-Nazi als Verdächtiger Nummer 1. Durch schlampige Ermittlungen und das Schweigen wichtiger Zeugen aus seinem Umfeld aber kam er zunächst davon. Erst als der Ex-Bundeswehrsoldat wegen nicht bezahlter Rechnungen 2014 eine kurze Haftstrafe in der JVA Moers absitzen musste, wurde die Fall-Akte erneut geöffnet. Im Streit mit einem Zellenkumpel offenbarte sich S. als der Attentäter, der "an einem Bahnhof" mit "Sprengstoff die Kanaken weggesprengt" hätte. Bei dem Sprengstoffattentat waren im Sommer 2000 zwölf Sprachschüler aus den GUS-Staaten teils schwer verletzt worden. Tatjana L., damals im fünften Monat schwanger, verlor ihr ungeborenes Kind, auch musste ein Bein amputiert werden. Der Angeklagte hat die Tat bislang vehement bestritten. Ein psychiatrisches Gutachten bescheinigt ihm zudem, voll schuldfähig zu sein.

https://www.ksta.de/nrw/wehrhahn-anschlag-staatsanwaltschaft-erhebt-anklage-gegen-mutmasslichen-bombenleger-29257280

Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger (ots)

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