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Bundesrat fordert Importverbot für Hunde- und Katzenfelle

Archivmeldung vom 04.11.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.11.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der Bundesrat setzt sich für verstärkten Tierschutz ein. In seiner gestrigen Sitzung hat er einer Verordnung zugestimmt, die die Haltungsbedingungen für Pelztiere stufenweise verbessern soll, und zusätzlich eine Entschließung gefasst.

Die Verordnung der Bundesregierung regelt allgemeine Anforderungen an das artgerechte Halten von Pelztieren, zum Beispiel hinsichtlich der Futter- und Ruhemöglichkeiten der Tiere, der Größe und Beschaffenheit der Haltungseinrichtungen und des Zugangs zu verhaltensgerechten Beschäftigungsmaterialien.

Darüber hinaus werden besondere Vorgaben für die Haltung von bestimmten Tieren wie Nerzen, Iltissen und Chinchillas gemacht. Bei Verstößen hiergegen drohen Bußgelder. Für bereits genehmigte Haltungseinrichtungen gelten Übergangsfristen. Mit der vorgelegten Verordnung greift die Bundesregierung ein Anliegen des Bundesrates auf, das dieser bereits 2001 in einer Entschließung geäußert hatte.

Der Bundesrat hat der aus dem Jahr 2005 stammenden Verordnung allerdings nur mit der Maßgabe zugestimmt, dass notwendige Anpassungen an die jetzt geltende Rechtslage vorgenommen werden.

In einer zusätzlichen Entschließung fordert der Bundesrat ein Importverbot von Hunde- und Katzenfellen in die Europäische Union. Damit soll den extrem tierschutzwidrigen Bedingungen, unter denen solche Felle in einigen asiatischen Ländern gewonnen werden, entgegengewirkt werden. Eine flankierende Deklarationspflicht soll die Durchsetzung des Verbots sichern. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich bei der Europäischen Kommission für entsprechende Maßnahmen einzusetzen und darauf hinzuwirken, dass die von der Kommission bereits zugesagte Prüfung eines EU-weiten Importverbots von tierschutzwidrig gewonnenen Tierfellen schnellstmöglich durchgeführt und abgeschlossen wird.

Quelle: Pressemitteilung Bundesrat

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