Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Vermischtes Menschenrechtsinstitut: Begriff "Rasse" im Grundgesetz durch "rassistisch" ersetzen

Menschenrechtsinstitut: Begriff "Rasse" im Grundgesetz durch "rassistisch" ersetzen

Archivmeldung vom 13.04.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.04.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat dem Gesetzgeber empfohlen, den Begriff "Rasse" aus dem Diskriminierungsverbot in Artikel 3 des Grundgesetzes zu streichen und durch das Verbot "rassistischer" Benachteiligung oder Bevorzugung zu ersetzen.

"Eine Änderung des Grundgesetzes wäre ein wichtiges Signal, um die scheinbare Akzeptanz von Rassekonzeptionen zu beenden", erklärte Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte, anlässlich der Veröffentlichung des Positionspapiers "Ein Grundgesetz ohne Rasse" am 13. April. Jede Theorie, die auf die Existenz unterschiedlicher Rassen abstelle, sei in sich rassistisch. Das Europäische Parlament habe sich bereits gegen den Begriff "Rasse" in Gesetzestexten der Europäischen Union ausgesprochen und einige europäische Länder hätten ebenfalls schon in ihrem nationalen Recht von dem Begriff "Rasse" Abstand genommen. "Ein solcher Schritt ist in Deutschland längst überfällig", so Rudolf.

Hendrik Cremer, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Deutschen Institut für Menschenrechte und Autor des Positionspapiers, wies darauf hin, dass bis heute in rechtlichen Bestimmungen, die eigentlich der Bekämpfung rassistischer Diskriminierung dienen sollten, der Ausdruck "Rasse" verwendet werde. "Rassismus lässt sich nicht glaubwürdig bekämpfen, solange der Begriff "Rasse" beibehalten wird", erklärte Cremer. Dies gelte umso mehr, als seine Verwendung dazu beitragen könne, rassistisches Denken zu fördern. Mit der neuen Formulierung würde auch der Schutzzweck des Artikel 3, Absatz 3 Grundgesetz, der Schutz vor rassistischen Diskriminierungen und die Bekämpfung von Rassismus, endlich deutlich, so Cremer.

Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte isbn in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige