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Landgericht München verhandelt über "Providerprivileg" für Privatpersonen

Archivmeldung vom 08.04.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.04.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Landgericht München: Justizpalast, Südwestseite
Landgericht München: Justizpalast, Südwestseite

Foto: Bubo
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Das Landgericht München verhandelt am Donnerstag (11. April) in einem Fall, in dem es um die sogenannte "Störerhaftung" von Privatpersonen bei illegalen Downloads geht. Ein großer Musikkonzern hatte einem Mann vorgeworfen, illegal Musikstücke zum Tausch angeboten zu haben.

Dieser klagte daraufhin mit Hilfe von Rechtsanwalt Emanuel Schach, der Landtagskandidat der Piratenpartei in Hessen ist, auf negative Feststellung. Er sei als "Zugangsanbieter" und damit Provider nicht für die über den Anschluss übermittelten Inhalte verantwortlich. Tatsächlich wird somit die Frage entschieden, ob dieses "Providerprivileg" auch für Vereine und Privatpersonen gilt. Selbst Gewerbetreibende, wie zum Beispiel Cafés, die ihren Nutzern WLAN anbieten, sind seit Jahren verunsichert, ob sie für ihre Kunden haften können, oder nicht.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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